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Begleitetes Fahren

Wer seinen Führerschein mit 17 macht und ein Jahr begleitetes Fahren unfallfrei hinter sich bringt, kann bei der Kfz-Versicherung sparen. Foto: xixinxing/Fotolia/Barmenia
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Mit 17 sicher hinterm Steuer

txn. Abschied vom „Mama-Taxi“ und selbst hinters Steuer. Immer mehr Jugendliche nutzen die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren den Führerschein zu machen. Nach erfolgreicher Fahrprüfung dürfen die Teilnehmer mit einer eingetragenen Begleitperson Auto fahren. Doch wer sich dafür anmeldet, muss einiges beachten – und sollte sich auch frühzeitig über die richtige Kfz-Versicherung informieren.
Grundsätzlich gilt: Eine Anmeldung in der Fahrschule ist bereits mit 16,5 Jahren möglich. Nach bestandener Prüfung wird mit 17 die sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, in der auch die begleitenden Beifahrer eingetragen werden. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein Klasse B besitzen und dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister bzw. drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.
Aber was passiert, wenn es trotz Begleitperson zu einem Verkehrsunfall kommt? „Im Schadensfall wird der minderjährige Fahranfänger haftungsrechtlich wie ein volljähriger Fahrer behandelt“, erklärt Michael Groß von den Barmenia Versicherungen. Die Begleitung ist nicht verantwortlich – solange sie als möglicher Erziehungsberechtigter die Aufsichtspflicht nicht verletzt und nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreift, etwa durch einen Griff ins Lenkrad. Ungeachtet davon ist es erforderlich, der Kfz-Versicherung die Teilnahme am begleiteten Fahren (BF17) mitzuteilen und die bestehende Police möglicherweise anzupassen.
Gut zu wissen: Einige Kfz-Versicherer schließen 17-jährige Fahrer während der Zeit des begleiteten Fahrens kostenlos in den bestehenden Vertrag der Eltern ein. Außerdem kann sich das BF17 auszahlen, wenn Anfänger das Auto der Eltern ab 18 weiter mitnutzen möchten. Denn einzelne Anbieter honorieren die gesammelte Fahrpraxis mit einem günstigeren Beitrag. Es empfiehlt sich, dies bereits im Vorfeld mit dem Versicherer abzuklären. Weitere Informationen unter www.barmenia.de

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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