Vier Fragen zum Thema „Dauergrabpflege“
1. Dauergrabpflege: Was muss sich der Laie darunter vorstellen und worauf sollte man achten?
Die Dauergrabpflege ist eine Dienstleistung der badischen Friedhofsgärtner, bei der die Pflege einer Grabstätte über einen längeren Zeitraum auf einen Friedhofsgärtner übertragen wird. Der Service richtet sich vor allem an die Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht um ein Grab kümmern wollen oder können – weil sie vielleicht alters- oder gesundheitsbedingt oder auch aus beruflichen Gründen dazu nicht in der Lage sind. Wer ein Grab dauerhaft von einem Gärtner pflegen lassen möchte, der sollte unbedingt darauf achten, dass die Friedhofsgärtnerei ein Mitgliedsbetrieb der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG ist. Denn nur so können die vereinbarten Leistungen über einen Dauergrabpflege-Vertrag festgelegt werden. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung gibt es während der Vertragslaufzeit weder Folgekosten noch Preissteigerungen. Zudem wird die Grabstätte regelmäßig von der Genossenschaft kontrolliert. So hat der Kunde die Garantie, dass das Grab über die gesamte Laufzeit hinweg wie vereinbart gepflegt wird.
2. Der Spagat zwischen den Wünschen / Vorstellungen der Hinterbliebenen und dem tatsächlichen Angebot und den dabei anfallenden Kosten für die Dauergrabpflege der badischen Friedhofsgärtner. Sind sie vereinbar?
Grundsätzlich gibt es für die Dauergrabpflege kein „Schema F“, an das sich der Kunde hal-ten muss. Alle Arbeiten, die der Friedhofsgärtner langfristig ausführen soll, können indivi-duell festgelegt werden – genauso wie es sich der Kunde wünscht. Angefangen bei der regelmäßigen Pflege – wie zum Beispiel Sauberhalten, Gießen und Schneiden – bis hin zur saisonalen Wechselbepflanzung sowie dem Grabschmuck zu bestimmten Gedenktagen. Und gerade weil die Dauergrabpflege keine Einheitspflege ist, lässt sich auch die Kostenfrage nicht pauschal beantworten. Hier spielt vor allem der Umfang der vereinbarten Leistungen, die Art der Grabstätte sowie die Vertragslaufzeit eine wichtige Rolle. Die Dauergrabpflege ist aber meist günstiger, als viele Kunden glauben.
3. Thema Dauergrabpflege: Können alle Wünsche von Hinterbliebenen erfüllt werden, oder gibt es Einschränkungen?
Natürlich müssen sich die Wünsche der Hinterbliebenen zunächst einmal mit der vor Ort geltenden Friedhofssatzung vereinbaren lassen. Plastikblumen oder Kunststoffgebinde zum Beispiel sind als Grabschmuck nicht gestattet. Außerdem müssen sich die Vorstellungen des Kunden auch gärtnerisch umsetzen lassen. Nicht jede Pflanze kommt mit den gegebenen Lichtverhältnissen zurecht oder passt aufgrund ihrer Wuchseigenschaften auf das Grab. Hier sollte man sich auf das Fachwissen und die Empfehlungen des Friedhofsgärtners verlassen und die eigenen Wünsche eventuell anpassen.
4. Stichwort Vorsorge: Was kann bereits zu Lebzeiten getan werden um später die Hinterbliebenen zu entlasten?
Wer zu Lebzeiten alles nach seinen Wünschen regeln möchte und seinen Angehörigen die Last der späteren Grabpflege abnehmen möchte, der kann über einen Dauergrabpflege-Vertrag entsprechende Vorsorge treffen. Auch bei einem Vorsorge-Vertrag wird der gewünschte Leistungs-Umfang mit dem Friedhofsgärtner besprochen. Die Grabpflege beginnt dann – wie im Vertrag festgelegt – nach Ableben des Auftraggebers. Die Angehörigen werden so vor aufwändigen Pflegearbeiten oder hohen Folgekosten bewahrt und erhalten zu jederzeit einen würdevollen Ort für das Gedenken.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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