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Weltstillwoche 2023 - Stillen trotz Beruf?
Was stillenden Frauen den Wiedereinstieg in den Job erleichtert

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Es gibt viele gute Gründe, warum Mütter ihr Baby stillen: Stillen schützt die Gesundheit von Mutter und Kind, stärkt ihre Beziehung zueinander und fördert die körperliche und geistige Entwicklung des Babys. Ob Mütter ihr Kind so lange stillen können, wie sie möchten, hängt unter anderem von der Vereinbarkeit mit dem Beruf ab: Wie lässt es sich organisieren, während der Arbeitszeit zu stillen? Wie reagieren Kolleginnen und Kollegen? Welche Unterstützung muss und kann der Arbeitgeber leisten? Vieles regelt das Mutterschutzgesetz und schafft so die Bedingungen, dass Mütter die Vorteile des Stillens mit dem Wiedereinstieg in den Job verbinden können. Expertinnen des Netzwerks Gesund ins Leben informieren in der Sprechzeit über die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf und geben praktische Tipps aus dem Berufsalltag.

Stillen im Beruf ist kein Hexenwerk

Dass Stillen für Baby und Mutter die beste Wahl ist, wenn es um einen gesunden Start ins Leben geht, ist wissenschaftlich vielfach belegt: Gestillte Kinder haben eine um ein Viertel geringere Wahrscheinlichkeit für Übergewicht oder Typ 2-Diabetes, ein um die Hälfte verringertes Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken nur etwa halb so oft an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten wie Babys, die mit Säuglingsmilch ernährt werden. Viele Mütter, aber auch Arbeitgebende fragen sich, wie das Stillen im Betrieb gelingen kann.
Das Mutterschutzgesetz liefert hier viele Antworten. Die darin vorgesehenen Rechte und Pflichten für Arbeitgebende, Schwangere und Mütter sind die Grundlage dafür, dass Stillen im Betrieb funktioniert und das Baby möglichst lange von einer optimalen Ernährung und einer besonderen Nähe zur Mutter profitieren kann. Wenn Arbeitgebende und Belegschaft dann noch die notwendige Unterstützung und Wertschätzung für die stillende Mutter mitbringen, sind gute Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Hinblick auf das Stillen geschaffen.

Stillzeiten sind bezahlte Arbeitszeiten und keine Pausen

Das Mutterschutzgesetz regelt klar die Voraussetzungen für das Stillen am Arbeitsplatz: Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden beispielsweise stehen stillenden Müttern mindestens zweimal dreißig oder einmal sechzig Minuten Stillzeit zu. Diese Stillzeit zählt bis zum ersten Geburtstag des Kindes zu der bezahlten Arbeitszeit und kann flexibel und nach Bedarf gehandhabt werden. Sie wird nicht als Pause angerechnet und ist nicht nachzuarbeiten. Auch Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Stillzeiten. Arbeitgebende sind verpflichtet, für das Stillen und Abpumpen geeignete Bedingungen zu schaffen, beispielsweise ein separater, abschließbarer Raum mit einer bequemen Sitzgelegenheit, Steckdose, Ablagefläche, Waschbecken und einer Kühlmöglichkeit in der Nähe.

Stillfreundlicher Arbeitsplatz – Pluspunkt für Arbeitgebende

Wie gut sich Stillen und Job unter einen Hut bringen lassen, hängt wesentlich vom Umfeld am Arbeitsplatz ab. Dabei zahlt sich ein stillförderliches Arbeitsumfeld für Betriebe eindeutig aus: Stillfreundlichkeit bedeutet einen Wettbewerbsvorteil in Zeiten eines wachsenden Fachkräftemangels. Und stillende Mütter und ihre Babys sind statistisch gesehen seltener krank. Kolleginnen und Kollegen können dazu beitragen, die Stillphase für Mutter und Baby weniger herausfordernd zu gestalten. Wichtige Voraussetzungen dafür sind neben dem Wissen um die Regelungen des Mutterschutzgesetzes eine grundsätzliche Willkommenskultur für junge Familien und eine wertschätzende Kommunikation zum Thema Stillen bei Vorgesetzten und Belegschaft.

Expertinnen und Experten informieren - Fragen rund um die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf:
Ich möchte nach der Geburt schnell wieder arbeiten und mein Kind weiter stillen – was ist zu tun? Muss ich meinem Arbeitgeber eine Bestätigung vorlegen, dass ich stille? Gelten die Stillzeiten auch für das Abpumpen von Muttermilch? Stehen mir auch Stillzeiten zu, wenn ich in Teilzeit arbeite, studiere oder in der Ausbildung bin? Was kann ich als Arbeitgeber tun, um meinen Betrieb stillfreundlich zu gestalten? Antworten zu allen Fragen rund ums Thema Stillen und Beruf gibt es bei den Expertinnen in der Sprechzeit:

Jutta Hahne; Expertin zum Mutterschutz aus dem Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)
Prof. Dr. Katja Nebe; Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg, Rechtsexpertin zum Mutterschutzgesetz, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen
Dr. Monika Berns; Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Neonatologie, Kinderärztin und Neonatologin, Leiterin der Frauenmilchbank der Charité, Mitglied der Nationalen Stillkommission

Rufen Sie an! Am Donnerstag, den 5. Oktober, von 17 bis 19 Uhr.
Der Anruf unter 0800 – 0 60 40 00 ist aus allen deutschen Netzen gebührenfrei.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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