Asylplan: Temporäre Unterkünfte schließen, Ausbau vorantreiben

Die Flüchtlingszahlen sind auch im Landkreis Karlsruhe deutlich zurückgegangen. Der Verwaltungsausschuss hat dem Kreistag daher empfohlen, vorübergehende Unterkünfte so weit wie möglich zurückzuführen. Die dort lebenden Flüchtlinge sollen in den neu entstehenden Unterkünften im Landkreis untergebracht werden.

Landkreis Karlsruhe (pm) Die Flüchtlingszahlen sind, unter anderem durch die Schließung der Balkanroute, in ganz Deutschland zurückgegangen. Dies hat auch den Landkreisen Zeit gegeben, um in der oftmals sehr hektisch geführten Flüchtlingspolitik einmal durchzuatmen. Aufgrund seiner schon erfüllten Aufnahmequote muss auch der Landkreis Karlsruhe in den nächsten zwei bis drei Monaten nur wenige oder sogar gar keine Flüchtlinge aufnehmen. Dies hat dem Kreis nun die Möglichkeit gegeben, die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung neu zu überdenken und zu ordnen. Herausgekommen ist eine Empfehlung des Verwaltungsausschusses an den Kreistag, die vorübergehenden Unterkünfte, die nur geduldet waren, so weit wie möglich zurückzuführen und durch fertig werdende, massive Unterkünfte zu ersetzen. In den bestehenden 48 Gemeinschaftsunterkünften gibt es derzeit zwar 5.502 Unterbringungsplätze, diese sind aber mit rund 5.000 Personen fast voll belegt. Weitere zehn Unterkünfte mit 2.910 Plätzen sind bereits für 2016 in der Umsetzung.

„Ausbau der Unterkünfte kann man nicht einfach stoppen“

„Dennoch kann man auch den weiteren Ausbau der dauerhaften Unterbringungen nicht einfach stoppen. Denn leider kann niemand eine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung geben“, betonte Landrat Christoph Schnaudigel. Er wies zudem darauf hin, dass viele Gemeinschaftsunterkünfte nur befristet angemietet sind und deshalb wieder aufgelöst werden müssten. „Gleiches gilt für Unterkünfte, die aufgrund des enormen Aufnahmedrucks quasi über Nacht eingerichtet wurden. Zudem können vorübergehende Verdichtungen wieder zurückgenommen werden.“ Darüber hinaus müssten auch alle mobilen Wohneinheiten, die lediglich eine befristete Baugenehmigung besitzen, termingerecht zurückgebaut werden. Für die Bewohner dieser vorübergehenden Unterkünfte muss jedoch Raum in festen Einrichtungen geschaffen werden. Und dafür braucht es Platz.

Umwandlung von 1.500 Plätzen

Der Verwaltungsausschuss sprach sich deshalb für einen Aktionsplan aus, durch den 1.500 Plätze umgewandelt werden sollen. Die entsprechenden Ersatzflächen entstehen innerhalb der nächsten drei bis vier Monate in neuen Gemeinschaftsunterkünften in Kronau, Karlsdorf-Neuthard, Hambrücken, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel, Gondelsheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Weingarten, Bretten-Gölshausen und Waldbronn. Geprüft werde zudem, welche frei werdenden Kapazitäten den Städten und Gemeinden für die Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt werden können. Hier steigt nämlich, anders als bei den ankommenden Flüchtlingen, der Bedarf: 373 Personen wurden im ersten Quartal 2016 den Gemeinden zugewiesen, im ersten Halbjahr werden es dann 800 und im zweiten Halbjahr voraussichtlich schon 1.700 Asylbewerber sein, die eine Anschlussunterbringung benötigen. Vorerst ausgesetzt wird laut Verwaltung die Anmietung einzelner Wohnungen.

Fokus auch auf unbegleitete Minderjährige

Die Entspannung der Lage ermöglicht es dem Landkreis aber auch, den Fokus auf die derzeit 280 unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis und in der Stadt Karlsruhe zu legen. So soll es dort nicht mehr nur um die reine Unterbringung, sondern verstärkt auch um die Betreuung und Integration gehen. Daneben muss der Landkreis auch Jugend- und Erziehungshilfe für Flüchtlingsfamilien leisten. So waren bei der Jugendgerichtshilfe im vergangenen Jahr 200 Fälle von straffälligen jungen Flüchtlingen aufgelaufen. Ebenso steht die Schulbildung der jungen Flüchtlinge auf der Agenda des Asylplans des Landkreises. So wurden in den beruflichen Schulen 24 Qualifizierungsklassen für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse eingerichtet. 378 Schüler finden dort Platz. In Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt und dem Regierungspräsidium erarbeitet die Kreisverwaltung zudem ein Konzept für die Einrichtung von Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen, um die Schulpflicht für Flüchtlingskinder bis 18 Jahre erfüllen zu können. Über die Fortschreibung des Asylplans entscheidet der Kreistag in seiner Sitzung am 12. Mai.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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