Psychiatrie-Gesellschaft: Gefährliche Situationen vermeiden

Foto: WikiCommons,  Rainer Lück 1RL.de

Damit Patienten in Psychiatrien seltener fixiert werden müssen, sind aus Sicht von Experten mehr Anstrengungen nötig, um Gefahren zu vermeiden.

Karlsruhe (dpa) Damit Patienten in Psychiatrien seltener fixiert werden müssen, sind aus Sicht von Experten mehr Anstrengungen nötig, um Gefahren zu vermeiden. Dazu gehört beispielsweise mehr Personal. Das Fixieren kann mitunter für Mitarbeiter von Anstalten, aber auch für den Patienten selbst gefährlich werden. Um solche Situationen zu verhindern, seien vor allem ausreichend Personal und Maßnahmen gegen die Überbelegung von Stationen notwendig, teilte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, Arno Deister, vor einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit.

Verfassungsbeschwerden von Psychiatriepatienten

Nach seiner Ansicht könnten "obligatorische, aber unvermeidlich kostenintensivere 1:1-Betreuungen" dazu beitragen, dass Patienten seltener fixiert werden müssen und sie deshalb weniger Belastungen ausgesetzt sind. Sollten Zwangsmaßnahmen doch nötig sein, sollten sie nach Angaben der Experten so gewählt werden, dass der Patient sie als am wenigsten eingreifend erlebt. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich von heute an mit zwei Verfassungsbeschwerden von Psychiatriepatienten aus Bayern und Baden-Württemberg. Ärzte hatten sie ans Bett fesseln lassen. Die Betroffenen sehen in der Maßnahme eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit der Person aus den Artikeln 2 und 104 des Grundgesetzes. Ihrer Auffassung nach brauchen solche freiheitsentziehenden Maßnahmen die Zustimmung eines Richters (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16).

"Genehmigung für besondere Sicherungsmaßnahmen für grundsätzlich notwendig"

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde hält eine richterliche Genehmigung für besondere Sicherungsmaßnahmen für grundsätzlich notwendig. Ausnahmen müssten aber zur Abwendung akuter Gefahren für den Untergebrachten selbst, für andere Patienten oder das Personal in den Kliniken möglich sein.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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