Großer Andrang auf Zentrum und Recyclinghöfe in Maulbronn
Vorzeitige Schließung von Entsorgungszentrum Hamberg möglich

Einen regelrechten Ansturm verzeichnet der Enzkreis beim Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn sowie auf den Recyclinghöfen (Symbolbild). | Foto: ©Евгений Вершинин - stock.adobe.com
  • Einen regelrechten Ansturm verzeichnet der Enzkreis beim Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn sowie auf den Recyclinghöfen (Symbolbild).
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Maulbronn (kn) Einen regelrechten Ansturm verzeichnet der Enzkreis beim Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn sowie auf den Recyclinghöfen. Das hat das Landratsamt des Enzkreises mitgeteilt. Aufgrund der aktuell Corona-bedingten Zugangsbeschränkung sei es zuletzt bei der Einfahrt in die Recyclinghöfe zu langen Wartezeiten gekommen. „Bei einem zu großen Andrang müssen wir das Entsorgungszentrum vorzeitig schließen, also noch vor den bekannten Schließzeiten“, warnt Alexander Pfeiffer, Leiter des Amts für Abfallwirtschaft. Diese Zeiten sind Montag bis Freitag um 11.45 Uhr sowie um 15.45 Uhr und samstags um 12.15 Uhr. Auch auf den Recyclinghöfen könne bei zu vielen Anlieferen eine solche Maßnahme ergriffen werden. „Damit wollen wir das Ansteckungsrisiko für Anlieferer und unsere Mitarbeiter so gering wie möglich halten“, so Pfeiffer.

Nur unbedingt notwendige Anlieferungen vornehmen

Der Amts-Chef weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß der geltenden Corona-Verordnung nur unbedingt notwendige Anlieferungen auf den Recyclinghöfen und der Deponie erfolgen sollen. Außerdem rät er, die Gegenstände bereits beim Einladen in das Fahrzeug in die Fraktionen Holz, Metall und Sperrmüll vorzusortieren. Dadurch könne das Entladen im Entsorgungszentrum oder auf den Recyclinghöfen beschleunigt und so die Aufenthaltsdauer verkürzt werden.

Corona-Verordnung gilt auch auf Deponien

Nach der Corona-Verordnung des Landes muss zudem beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen – dazu zählen auch die Entsorgungs-Einrichtungen – ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Wer sich nicht an diese Vorgabe halte und keine ärztliche Befreiung habe, werde von der Anlieferung ausgeschlossen, so das Landratsamt. Menschen, die sich krank fühlten und unter Corona-typischen Symptomen litten oder aus anderen Gründen unter Quarantäne stehen, dürfen die Deponie und die Recyclinghöfe nicht aufsuchen.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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