Immobilienmakler erklärt
Welche weiteren Kosten beim Kauf einer Immobilie zu beachten sind

Was neben dem Kaufpreis einer Immobilie noch an Kosten anfällt, wird oft bei der Finanzierung übersehen. Dabei betragen schon die sogenannten „Erwerberkosten“ im Durchschnitt 10 Prozent des Kaufpreises. Es handelt sich dabei um drei wesentliche Bereiche, zu denen auch noch zwei weitere Kostenpunkte kommen:

Maklergebühren: Je nach Bundesland betragen sie zwischen fünf und sieben Prozent des Kaufpreises. Für die Aufteilung dieser Kosten zwischen Verkäufer und Erwerber gibt es seit 23.12.2020 eine gesetzliche Neuregelung, die meistens eine hälftige Teilung vorsieht. Es ist wichtig, diesen Posten vor Vertragsabschluss zu klären. Je nach Marktsituation und Region sind Kosten bzw. Aufteilung auch mit dem Immobilienmakler  verhandelbar.

Bei den anderen beiden Kostenarten handelt es sich um feste Gebühren bzw. Steuern:

Grunderwerbssteuer: Sie wird von den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich festgesetzt und beträgt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Am niedrigsten ist sie in Bayern und Sachsen, Dort sind bei einem Kaufpreis von 500.000 € an Grunderwerbssteuer 17.500 € fällig, während es in Baden-Württemberg schon 25.000 € und in Brandenburg sogar 32.500 € sind.

Gebühren für Notar und Grundbucheintragung: Kauf und Verkauf von Immobilien sind keine privatrechtlichen Vorgänge, sondern müssen notariell beurkundet werden. Für den Entwurf des Kaufvertrages und die Begleitung der Abwicklung durch einen Notar fallen Gebühren an. Ebenso, falls zur Absicherung der Finanzierung eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden soll. Mit etwa 1,5 Prozent der Kaufsumme ist dabei zu rechnen.

Neben diesen drei „Erwerberkosten“ sind auch zwei weitere Punkte zu beachten:

Grundsteuer: Sie ist eher den „Folgekosten“ zuzurechnen, sollte aber in die Finanzierungsüberlegungen Eingang finden. Die Grundsteuer wird bald nach dem Kauf erstmals fällig und ist dann jährlich wieder zu bezahlen. Die Höhe richtet sich nach dem „Einheitswert“ und dem „örtlichen Hebesatz“ den jede Kommune in ihrer Satzung festlegt.

Versicherungen: Es gibt zwar für Gebäude keine Pflichtversicherungen mehr, doch einige Versicherungsarten sind doch sehr wichtig und sinnvoll. Eine unabhängige Beratung und Einschätzung dazu ist hilfreich. Im Falle einer Finanzierung können bestimmte Versicherungen von Kreditinstituten auch verpflichtend vorgeschrieben werden.

Zusammenfassung: Grundstückspreise und Baukosten bleiben die wesentlichen Faktoren beim Bau oder Erwerb einer Immobilie. Dennoch sollten bei der Planung eines Immobilienkaufes auch „Erwerberkosten und Co“ Beachtung finden, damit es nachher keine bösen und teuren Überraschungen bei der Finanzierung gibt.

Leider sind die die meisten dieser Kosten durch föderale oder örtliche Regelungen festgelegt. Die unterschiedliche Höhe der Erwerberkosten kann die Kaufentscheidung hinsichtlich eines Bundeslandes oder einer Kommune beeinflussen. Allein bei den Maklergebühren gibt es etwas Verhandlungsspielraum und ebenso ist bei der Wahl der Versicherungen die eigene Entscheidung maßgeblich.

Autor:

Katja Lorenz aus Region

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