Digital und Technik
Ab August Fingerabdruck im Personalausweis wird Pflicht
(TRD/WID) Bereits seit 2010 gibt es in Deutschland den elektronischen Personalausweis. Von rund 45 Millionen Besitzern dieses modernen Identitätsnachweises hat nur etwa ein Drittel die Online-Funktionen aktivieren lassen und nutzt die Features, um sich im Netz sicher ausweisen zu können. Dabei bietet gerade diese Funktion den Bürgern echte Erleichterungen und Zeitersparnisse, so die Ansicht von Versicherungsexperten.
Wer beim Amt einen Personalausweis beantragt hat, konnte sich bisher entscheiden, ob die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein soll. Mit einer Pin-Nummer und einem speziellen Lesegerät kann man beispielsweise sein Rentenkonto abfragen, Schufa-Daten abrufen oder seinen Punktestand in Flensburg online in Erfahrung bringen. Das Gerät muss der „gläserne EU-Bürger“ allerdings noch selber kaufen.
Neuigkeiten in der TRD Kategorie Digital und Technik
Nun wurde das bislang aufwändige Verfahren zur Freischaltung der Funktionen vereinfacht und die Nutzungsmöglichkeiten wurden erweitert. Vor allem in der öffentlichen Verwaltung wird die eID stärker eingesetzt. Aber auch gegenüber privaten Unternehmen wie etwa Banken oder Versicherungen soll man den elektronischen Identitätsnachweis einsetzen können, um beispielsweise Verfahren und das Stellen von Anträgen zu beschleunigen: Mit dem Lesegerät können Formulare künftig ohne PIN-Eingabe ausgefüllt werden. Das spart Zeit, es sollen Schreibfehler vermieden werden und die Behörden können damit ab August 2021 noch besser auf Daten zugreifen. Personalausweise, die bis zum Stichtag im August 2021 beantragt werden, haben keinen freigeschalteten Finderabdruck im Personalausweis.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.