"Das war keine Werbung für die Schiene"
Ab Mittwoch startet Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr

Region (kn) Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg können ab 17. Juni für zehn Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen. Damit wollten sich die Eisenbahnunternehmen und das Verkehrsministerium bei den Pendlern bedanken, "dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz besonders schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben sind", heißt es vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg. 

„Das war keine Werbung für die Schiene"

„Das war keine Werbung für die Schiene und ich verstehe gut, dass viele sich gerade im letzten Jahr über verspätete und ausgefallene Züge geärgert haben. Das ging mir nicht anders", betonte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann. Und weiter: "Die Unternehmen zeigen mit dieser Kunden-Aktion, dass sie Verantwortung übernehmen, wenn der Betrieb dauerhaft nicht gut gelaufen ist. Darum finanziere das Land auch einen Teil der Entschädigung mit. Die Pünktlichkeitsquoten hätten sich zudem laut Hermann während der letzten Monate auch auf den Problemstrecken "stark verbessert". 

"Ziel ist, unbürokratisch zu entschädigen"

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages, einer Zeitkarte oder einer Abo-Rate können die Kunden über die "bwegt"-Webseite des Landes stellen. Auf der "bwegt"-Webseite werden laut Ministerium alle Fragen zur Entschädigung beantwortet, eine telefonische Kundenhotline stehe darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung. „Wir wollen es den Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich machen. Darum bedanke ich mich bei unseren Dienstleistern der DB, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nahverkehrsgesellschaft und des Ministeriums, die in den letzten Monaten den Prozess für eine solche komplexe Aktion aufgesetzt haben. Ziel ist, unbürokratisch zu entschädigen“, so Minister Hermann.

Konkret können die Pendler auf folgenden Strecken die Entschädigung beantragen:

• Stuttgart – Pforzheim – Karlsruhe (IRE)
• Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal (RB)
• Stuttgart – Heilbronn – Würzburg
• Stuttgart – Ulm
• Stuttgart – Tübingen
• Stuttgart – Schwäbisch Gmünd – Aalen
• Breisach/Endingen – Freiburg – Donaueschingen/Seebrugg
• Metzingen – Bad Urach
• Pforzheim – Horb
• Sigmaringen – Aulendorf

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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