Offene Fragen geklärt
Enzkreis setzt neue Vorgaben zu Tempo 30 um
Region (red) Bereits im Februar hatte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg einen neuen sogenannten Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung vorgelegt, um den Lärmschutz in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Das Landratsamt Enzkreis hat sich daraufhin, wie im März berichtet, an die Fachaufsichtsbehörden gewendet, um offene Fragen zu klären und verkehrsrechtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang auch künftig rechtskonform und belastbar treffen zu können.
Diskussion in Verkehrsbehördenkonferenz
Zwischenzeitlich wurden diese Fragen im Rahmen einer landesweiten Verkehrsbehördenkonferenz kontrovers diskutiert und vom Ministerium beantwortet. Dabei hat das Verkehrsministerium jedoch an der vorliegenden Fassung des Erlasses festgehalten. Das teilt das Landratsamt Enzkreis mit.
"Tempo 30 nahezu flächendeckend anordnen"
„Tempo 30 wird nun aufgrund des Erlasses des Ministeriums im Enzkreis nach und nach voraussichtlich nahezu flächendeckend angeordnet werden müssen", fasst der Enzkreis-Verkehrsdezernent Holger Nickel das Ergebnis der Diskussion mit dem Verkehrsministerium zusammen: „Durch die neuen Vorgaben stehen das Landratsamt wie auch die Gemeinden im Enzkreis vor dem Dilemma, zu nahezu flächendeckendem Tempo 30 auf allen Hauptverkehrsstraßen verpflichtet zu sein und gleichzeitig die Verdrängung von Verkehr und Lärm in Wohngebiete zu vermeiden und den öffentlichen Nahverkehr nicht auszubremsen."
Umsetzung benötigt Zeit
Die Gemeinden würden ihre Lärmaktionspläne nun auch auf einer neuen Berechnungsgrundlage fortschreiben müssen, wobei ihren entsprechenden Maßnahmenbeschlüssen künftig eine noch größere Bedeutung zukommen werde, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Umsetzung der neuen Vorgaben zu Tempo 30 durch die Gemeinden und das Landratsamt könne daher nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern werde noch etwas Zeit benötigen.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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