Dauerkarteninhaber bekommen Entschädigung
Fahrgäste im regionalen Bahnverkehr können hoffen

Landkreis (kn) Stammkunden im regionalen Schienenverkehr von Baden-Württemberg erhalten als Wiedergutmachung für besonders schlechte Leistungen des vergangenen halben Jahres eine einmalige Entschädigung. Verkehrsminister Winfried Hermann stellte dazu am Mittwochabend, 5. Februar, die Eckpunkte für eine einmalige Erstattung vor, die auch Pläne für ein künftiges Anreizmodell enthalten, mit dem Ziel die Qualität im Schienenpersonennahverkehr zu verbessern.

Aufstellung der betroffenen Strecken wird erarbeitet

Pendlerinnen und Pendler mit entsprechenden Dauerkarten, die über den gesamten Zeitraum von Juni 2019 bis Januar 2020 auf Strecken mit erheblichen Verspätungen und Zugausfällen unterwegs waren, erhalten auf Antrag eine einmalige Entschädigung, die den Gegenwert einer Monatskarte beziehungsweise einer Abo-Rate umfasst. Das Ministerium für Verkehr erarbeite derzeit nach objektiven Kriterien, die unter anderem Pünktlichkeit und Zugausfallquoten umfassten, eine Aufstellung der betroffenen Strecken außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn, so Hermann. Fahrgäste im S-Bahn Gebiet könnten aufgrund bestehender alternativer Ausweichmöglichkeiten nicht in die Entschädigungsregelung einbezogen werden.

Bonus-Malus-Regelung für Pünktlichkeit

Das Land strebt nach Angaben des Ministers eine einfache und unbürokratische Abwicklung der Entschädigungen an. Unter Einbindung der Eisenbahnverkehrsunternehmen werde ein Verfahren erarbeitet, das bis Ende Juni 2020 präsentiert werden soll. Eine gemeinschaftliche Finanzierung zwischen dem Land und den Eisenbahnverkehrsunternehmen werde derzeit verhandelt. Für die Zukunft soll zusätzlich eine Bonus-Malus-Regelung für Pünktlichkeit erarbeitet werden. Ziel einer solchen Regelusoll es sein, den Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Anreiz zu setzen, ihre Leistungen auch über bestehende Pünktlichkeitsziele hinaus zu verbessern. Sehr gute Leistungen würden dann vom Land finanziell belohnt werden. Für besonders schlechte Leistungen würden Eisenbahnverkehrsunternehmen zusätzliche Strafen entrichten, die in Entschädigungszahlungen an Fahrgäste fließen würden. Einzelheiten würden derzeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen erörtert.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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