Kinderbonus 2021: 150 Euro pro berechtigtem Kind
Im Mai gibt es wieder eine Sonderzahlung zum Kindergeld
Neustadt a. d. W. (kn) Wegen der Corona-Krise wird es im Mai 2021 wieder einen Kinderbonus geben. In einer Erklärung hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) die wichtigsten Details zur Sonderzahlung erklärt.
Kinderbonus 2021: 150 Euro pro berechtigtem Kind
Familien mit Kindern sind auch 2021 noch stark durch die Corona-Krise belastet, zum Beispiel wegen der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten. Deshalb hatte die Bundesregierung bereits Anfang 2021 erneut einen Kinderbonus beschlossen. Statt 300 Euro wie 2020 sollen im Mai 2021 pro Kind allerdings nur 150 Euro als Zuschuss zum Kindergeld ausgezahlt werden. Der Kinderbonus wird erneut mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch sollen Geringverdiener stärker profitieren. Gezahlt wird der Kinderbonus für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Die Auszahlung erfolgt laut Agentur für Arbeit im Mai, wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung.
Bundesregierung: "Kinderbonus hilft bei kleinen und mittleren Einkommen"
Der Kinderbonus komme vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute, so die Bundesregierung. Daher wird der Kinderbonus auch nicht auf Familien- und Sozialleistungen angerechnet. Familien mit höheren Einkommen haben hingegen weniger vom Corona-Kinderbonus: Besserverdiener profitieren üblicherweise vom Kinderfreibetrag - und auf diesen wird der Bonus angerechnet.
Wer profitiert und wer nicht?
Laut dem VLH kann die Frage, bis zu welchem Einkommen Familien vom Kinderbonus profitieren, allerdings nicht pauschal beantwortet werden. "Das Finanzamt ermittelt durch die sogenannte Günstigerprüfung bei jeder Familie einzeln, ob diese durch das Kindergeld (plus Kinderbonus) oder den Kinderfreibetrag steuerlich mehr profitiert. Die steuerlich günstigere Variante zieht das Finanzamt dann zur Berechnung der fälligen Steuerschuld heran. Bei dieser Vergleichsrechnung wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist", heißt es in der Erklärung des Vereins, der auch ein konkretes Beispiel nennt. "Ein zusammen veranlagtes Elternpaar mit zwei Kindern profitiert bis zu einem Einkommen von 69.040 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus für beide Kinder. Oberhalb dieser Höhe wird der Kinderbonus allmählich abgeschmolzen und ab einem Einkommen von 85.974 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2021 vollständig mit den zwei Kinderfreibeträgen verrechnet."
Corona-Kinderbonus ist steuerfrei, muss aber angegeben werden
Der Corona-Kinderbonus stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar, muss aber wie das Kindergeld in die Anlage Kind der Steuererklärung eingetragen werden. Denn bei der Einkommensteuerveranlagung wird der Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld bei der Günstigerprüfung durch das Finanzamt berücksichtigt.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.