Anträge können bis 1. Oktober 2020 gestellt werden
Städtebauförderungsprogramm 2021 startet
Bretten/Region (kn) „Mithilfe der Städtebauförderung können unsere Städte und Gemeinden aktuelle gesellschaftliche Aufgaben in Angriff nehmen. Dabei geht es beispielsweise um die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum durch Umnutzung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien oder auch um die Stärkung und Revitalisierung von bestehenden Zentren“, so Joachim Kößler, CDU-Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Bretten.
4,15 Millionen Euro Fördergelder erhielten die Kommunen 2020
2020 erhielten die Kommunen Oberderdingen, Weingarten, Stutensee, Zaisenhausen und Graben-Neudorf im Wahlkreis Karlsruhe 4,15 Millionen Euro an Fördergeldern aus diesem Programm.„Zu den Zielen der Förderung gehören auch die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen sowie unverzichtbare Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels“, so Kößler weiter.
Stadt- und Ortskerne besonders im Blick
Die Städtebauförderung, die 2021 ihr 50-jähriges Jubiläum begeht, und Fördergelder in Höhe von mehr als 8 Milliarden Euro seit Bestehen des Förderprogramms vergeben hat, hat lebendige Stadt- und Ortskerne seit langem besonders im Blick. Da aktuell durch die Corona-Krise viele der innerörtlichen Geschäfte existentiell bedroht sind, bekommt der Arbeitsschwerpunkt der Städtebaulichen Erneuerung noch stärkere Bedeutung. So wird zum Beispiel mit einer Aufwertung des öffentlichen Raums und der Schaffung von öffentlichen Einrichtungen in den Ortskernen der Einzelhandel vor Ort gestärkt.
"Verlässlicher Partner der Kommunen"
„Die Städtebauförderung hat sich in den letzten 50 Jahren immer wieder an die neuen, jeweils aktuellen Herausforderungen angepasst. Sie ist mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten ein dauerhaft verlässlicher Partner der Kommunen und bietet Planungssicherheit“, erläutert Kößler.
Anträge beim Regierungspräsidium stellen
An Landesfinanzhilfen stehen für das kommende Jahr 155 Millionen Euro zur Verfügung, die Bundesfinanzhilfen werden erst im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushalts 2021 festgelegt. Die Anträge der Kommunen können bis zum 1. Oktober 2020 beim Regierungspräsidium gestellt werden.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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