Zukunftssichere und ökologische Heizoption
Das neue Gebäudeenergiegesetz ist in Kraft: Das bedeutet es für Holzfeuerstätten
(DJD). Seit Anfang des Jahres gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es soll die Umstellung von fossilen Heizträgern wie Erdgas und Öl auf erneuerbare Energien forcieren, um die CO2-Emissionen weiter zu reduzieren. Laut GEG ist eine neue Heizung im Neubau zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Funktionierende Öl- oder Gasthermen müssen jedoch nicht ausgetauscht und defekte Heizungen dürfen repariert werden.
CO2-Steuer verteuert fossile Brennstoffe, Alternative sind erneuerbare Energien und moderne Holzfeuerstätten
Wie im "Klimapaket" der Bundesregierung beschlossen, werden seit 2021 alle Brennstoffe, die Kohlendioxid ausstoßen – hauptsächlich Erdgas, Heizöl sowie Diesel und Benzin – mit einer CO2-Steuer belegt. Diese steigt von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 auf 50 Euro im Jahr 2025 und bis Ende 2026 auf bis zu 65 Euro pro Tonne CO2 plus Mehrwertsteuer. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich daraus erhebliche Mehrbelastungen. Die Alternative: Haushalte können auf erneuerbare Energien und moderne Holzfeuerstätten setzen. Holz wird von der Europäischen Union (EU) als regenerative Energie anerkannt. Die klimaschonende Energie ist CO2-neutral, regional verfügbar und unverzichtbar für die Energiewende. Moderne Holzfeuerstätten erfüllen die Wünsche nach individuellem Wohndesign, einem ursprünglichen Feuererlebnis und gesundem Wärmekomfort. Für eine optimale Auslegung, Abstimmung und Integration der Holzfeuerstätte in das Wärmekonzept des Gebäudes sollte man sich vom Ofen- und Luftheizungsbauer beraten lassen, Adressen von Fachbetrieben findet man unter www.kachelofenwelt.de. Für Immobilienbesitzer und Bauherren bieten sich im Zusammenhang mit Holzfeuerstätten verschiedene Lösungen an.
Kombinierbar mit anderen regenerativen Energieträgern
Wer seinen Wärmebedarf etwa mit Solarthermie, einer Wärmepumpe und einer modernen Holzfeuerstätte deckt, ist von der CO2-Steuer gar nicht erst betroffen. Da klassische Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und Pelletöfen keine Heizungsanlagen sind, unterliegen sie auch nicht dem GEG. Sie lassen sich frei und sehr flexibel mit anderen regenerativen Energieträgern etwa als Hybridheizsystem kombinieren. So kann eine Holzfeuerstätte mit Wasserwärmetauscher eine Wärmepumpe in der kalten Jahreszeit entlasten, deren Stromverbrauch senken und den Wirkungsgrad erhöhen. Zusätzlicher Pluspunkt: Die mit Holz betriebene moderne Einzelraumfeuerung kann mit einem Anteil von zehn Prozent an den 65 Prozent der erneuerbaren Energien angerechnet werden, die das Heizungsgesetz (GEG) bei einem Neubau oder in Zukunft im Rahmen einer Modernisierung der Heizungsanlage fordert.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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