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Immobilienfinanzierung richtig absichern
Nicht auf Sand bauen

Die meisten Menschen müssen ihr Eigenheim zum Großteil fremdfinanzieren und Zins und Tilgung aus dem Arbeitseinkommen bestreiten. Was aber passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann? | Foto: Foto: djd/Worksurance.de/Getty Images/SolisImages
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  • Die meisten Menschen müssen ihr Eigenheim zum Großteil fremdfinanzieren und Zins und Tilgung aus dem Arbeitseinkommen bestreiten. Was aber passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?
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(djd). Egal, ob großzügige Villa oder Tiny House: Die meisten Menschen müssen ihr Eigenheim zu einem großen Teil und oftmals über einen langen Zeitraum fremdfinanzieren. Bezahlt werden Zins und Tilgung in der Regel aus dem Arbeitseinkommen. Aber nur die wenigsten machen sich Gedanken darüber, was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Die finanzierende Bank wird auf der zuverlässigen Erfüllung des Kreditvertrags bestehen. Wenn der Kredit nicht mehr bedient werden kann, muss das Haus im schlimmsten Fall verkauft werden oder wird von der Bank zwangsversteigert. Mit welchen Versicherungen kann man diesen Worst Case verhindern und den Kredit absichern?

Versicherung hängt von den Rücklagen ab

Wer jeden Monat sein komplettes Arbeitseinkommen aufbraucht, benötigt schon bei relativ kurz dauernden Einkommensausfällen eine Versicherung. „Da wäre ein privates Krankentagegeld das Mittel der Wahl. Es leistet bereits dann, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen wegfällt“, erklärt Philip Wenzel, Chefredakteur des Informationsportals Worksurance.de. Wer dagegen 4,5 Monatsgehälter auf der hohen Kante habe, könne sich diese Versicherung sparen, weil er die Lücke zwischen Krankengeld und Einkommen für 18 Monate selbst schließen könne. Nach eineinhalb Jahren bekommt ein Angestellter kein Krankengeld mehr, sondern eine Erwerbsminderungsrente. „Es ist schwer genug, diese Leistung zu bekommen. Aber selbst wenn man sie erhält, reicht sie nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten und vor allem nicht, um einen Immobilienkredit zu bedienen“, so Wenzel.

Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel. Sie leistet dann, wenn man seinen Beruf für sechs Monate aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte ausüben kann. „Wer über Rücklagen in Höhe von sechs Monatsgehältern verfügt und bereit ist, umzuschulen, kann eine Immobilienfinanzierung sogar ohne das Geld aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedienen“, so Wenzel. Ganz anders die Situation bei jemandem, der aus gesundheitlichen Gründen keine drei Stunden in irgendeinem Job arbeiten kann und bei dem eine Umschulung nicht mehr sinnvoll möglich ist: „In diesem Fall würde die günstigere Erwerbsunfähigkeitsversicherung einspringen.“ Für alle, die sich dennoch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser fühlen, aber auch nicht zu viel zahlen wollen, hat Philip Wenzel noch einen Tipp: „Der Beitrag halbiert sich bei vielen Berufen, wenn der Schutz nur bis zum Endalter 60 statt bis zum Renteneintritt mit 67 greift.“

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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