Datenschutz in Vereinen nach der DSGVO und BDSG Neu
Jeder wusste es (oder doch nicht?), eine neue Datenschutzverordnung wird kommen (oder doch nicht?). Sie wurde Ende Mai Gesetz.
In den Vereinen herrschte Unsicherheit, wie damit umzugehen sei. Was darf, was nicht, denn immerhin stehen Bußgelder im Raum. Die Freien Wähler – FWV – stellten deshalb bei der Stadtverwaltung Bretten den Antrag, einen Info-Abend für die Vereine anzubieten, die sich eine teure Rechtsberatung nicht leisten können.
Diesem Antrag wurde stattgegeben und mit Hans-Jürgen Schwarz, der Datenschutzbeauftragter der IHK, ein Referent gewonnen werden, der die vielen Besucher aus den Vereinen fesseln konnte. Sensibilisieren, das war ein oft gebrauchtes Wort bei der Infoveranstaltung. Man könnte auch ein altes Sprichwort nehmen: Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem andern zu.
Schwarz gab sehr viel Lob an die Anwesenden, denn was wäre die Gesellschaft ohne ehrenamtliches Engagement in allen Bereichen. In der zur Verfügung gestellten hand out ist die Wertstellung zu lesen und sie sollte verinnerlicht werden.
Eingeteilt in Themenblöcke wie Datenschutzverantwortung, Erhebung von Daten, homepage, Fragen zum Datenschutz im eigenen Verein. Datensicherheit. Dazwischen waren Fragen an den Referenten möglich. Wann wird ein Datenschutzbeauftragter gebraucht? Das war so eine Frage. Antwort: Bei Erhebung von Gesundheitsdaten in jedem Fall und bei Vereinen, in denen mehr als neun Personen mit Daten umgehen, eben auch. Es spielt deshalb keine Rolle, wie viele Mitglieder ein Verein hat. Auch am PC müssen die Daten getrennt sein. Eine eigene email-Adresse und ein code, der geheim ist, sind die Konsequenz. Daten, die nichts mit den Vereinszielen zu tun haben, dürfen nicht erhoben werden.
Aber es wurde doch publiziert, dass mit den kleineren Vereinen anders umgegangen werden wird. Manch ein Politiker machte diese Aussage, aber sie ist nicht rechtsverbindlich. Es wird nichts geschehen, so Schwarz, denn es ist EU-Recht.
Er warnte vor facebook-Einträgen und whats-app. Es handelt sich um kommerziellen Datenhandel. Gratuliert man einer Familie und schreibt, man habe gehört, dass sich Nachwuchs einstelle, dann ist so eine Meldung z. B. ca. 500 € wert. Darüber sollte jeder sich im Klaren sein, ob er das will.
Vielfach kann in eine Geschäftsordnung Datenschutzbestimmungen eingebaut werden. Ein Stein fiel vom Herzen, als mitgeteilt wurde, dass die erhobenen Daten vor dem 25.5.18 Bestandsschutz haben. Bei allen Abfragen muss es heißen: „Ich willige ein“. Mancher Vereinsvorsitzende sicherte schon seinen Eingang ins Vereinsgelände mit dementsprechenden Hinweisen. Keine Anwesenheitslisten mehr bei der Mitgliederversammlung, dafür aber das Abhaken des Mitgliedes in der Datei am Eingang.
Der VHS der Stadt Bretten, vertreten durch Daniela Kerres, sei gedankt, dass das Angebot möglich wurde. Rechtzeitig wurden die Vereine eingeladen und auch nochmals erinnert.
Autor:Heidemarie Leins aus Bretten |
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