Wildunfall, was tun?
Ein Jäger gibt Tipps

Jäger Thomas Hauck gibt Tipps, wie man Unfälle mit Wild vermeidet und was zu tun ist, wenn es trotzdem zum Zusammenstoß kam. | Foto: kn
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Region (ger) Jetzt wird es wieder später hell und früher dunkel. Gerade in den Abend- und frühen Morgenstunden ist die Gefahr für einen Wildunfall besonders hoch. Thomas Hauck, Jagdpächter in Neibsheim und Ehren-Kreisjägermeister Jägervereinigung Karlsruhe, gibt Antworten.

Wie kann man als Autofahrer vorsorgen, dass es zu keinem Wildunfall kommt?
Oberstes Gebot ist „Fuß vom Gas“. Vor allem entlang von unübersichtlichen Wald- und Feldrändern. Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung. Wichtig ist, die Straßenränder im Auge zu behalten und bremsbereit zu fahren. Verkehrszeichen und Hinweise auf eine laufende Jagd müssen unbedingt beachtet werden. Nicht nur Bewegung, auch leuchtende Augenpaare können Gefahr bedeuten. Wenn ein Wildtier am Straßenrand steht, abbremsen, Fernlicht aus und hupen, um es zu vertreiben. Achtung, Wildtiere sind meist nicht alleine unterwegs. Für die eigene Gesundheit ist es wichtig, Ausweichmanöver zu vermeiden und bei einem unvermeidlichen Zusammenstoß angepasst zu bremsen und das Lenkrad festzuhalten.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn es doch zu einem Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein gekommen ist?
Hat es trotz aller Vorsicht gekracht, gilt zunächst: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern. Sind Personen verletzt, die 112 wählen und Erste Hilfe leisten. Auch ohne Verletzte muss immer die Polizei unter der Rufnummer 110 verständigt werden. Dies gilt auch, wenn das Wildtier geflüchtet ist. Wer einfach davon fährt, könnte mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt kommen, da ein verletztes Tier über Tage hinweg jämmerlich verenden könnte. Befindet sich das Tier verletzt am Unfallort, muss Kontakt mit ihm vermieden werden, da die Nähe eines Menschen zusätzlichen Stress bedeutet und bei wehrhaftem Wild zu gefährlichen Reaktionen führen kann. Die Polizei verständigt in der Regel den zuständigen Jäger und entscheidet, wann der Unfallverursacher den Unfallort verlassen kann.

Wer kommt für den Schaden am Auto auf?
Wildtiere sind „herrenlos“. Dies bedeutet im Gegensatz zu Haustieren, dass niemand für ihr Verhalten verantwortlich ist. Deshalb sollte sich jeder Fahrzeughalter selbst absichern. Teilkaskoversicherungen bezahlen in der Regel bei Unfällen mit Haarwild. Unfälle mit Federwild (Vögel) können meines Erachtens nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt werden.

Die Fragen stellte Redakteurin Katrin Gerweck.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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