Eine von 131 Kulturformen in Deutschland
"Fest trägt nicht den Titel 'Weltkulturerbe'"

Bretten (kn) 1997 wurde das UNESCO-Programm „Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Kulturerbes“ ins Leben gerufen. Aus ihr geht die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ hervor, eine von drei internationalen Listen, die die UNESCO im Rahmen des Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2008 erstellt. Diese repräsentative Liste umfasst, nomen est omen, immaterielle kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen sowie Bräuche, Feste und Handwerkskünste. Sie wurde erstellt, um das Immaterielle Kulturerbe weltweit sichtbar zu machen. Diese Liste hat nichts mit der Liste zu tun, in welche das Peter-und-Paul-Fest aufgenommen wurde: Das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“. Das ist sozusagen die nationale Nominierungsvorstufe zu einer eventuellen Aufnahme in die internationale UNESCO-Liste, die zum Beispiel dem Orgelbau gelungen ist.

Reicher Schatz an Erfahrungswissen

Das „Bundesweite Verzeichnis“ wird in einem mehrstufigen Verfahren von einer Expertenkommission, bestehend aus mehreren staatlichen Stellen und Vertretern der Deutschen UNESCO-Kommission erstellt. Die Deutsche UNESCO-Kommission e. V. (DUK) ist eine Mittlerorganisation der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands mit Sitz in Bonn. Sie wird vom Auswärtigen Amt gefördert. Da sie die „Nationalkommission für Deutschland“ nach Artikel VII der UNESCO-Verfassung ist, kann sie als nationale „Präsenz der UNESCO in Deutschland“ gelten, wenngleich sie eine von der UNESCO unabhängige Organisation ist. Die Vorschläge für das Verzeichnis kommen aus der Zivilgesellschaft. Das Verzeichnis ist keine Erfassung des gesamten „deutschen Erbes“. Auch hier geht es aber um Immaterielles, um Brauchtum, um Fähigkeiten und Können, das „vererbt“, an kommende Generationen weitergegeben wird. Das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative und inklusive immaterielle Kulturformen und deren reichen Schatz an Erfahrungswissen.

"Identitätsstiftend und von großer Integrationskraft"

"Wir beziehungsweise unsere kulturelle Ausdrucksform wurden, in Kurzform, in das 'Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes' aufgenommen, weil unser Peter-und-Paul-Fest als 'identitätsstiftend und von großer Integrationskraft für alle Bevölkerungsgruppen' bewertet wurde, bei bemerkenswerter nationaler wie internationaler Kontakte", informiert die Vereinigung Alt-Brettheim (VAB). Und weiter: "Dank dieser Aufnahme, die uns per se zu nichts verpflichtet – diese Messlatte auf Höhe zu halten, ist freilich ein daraus resultierendes Anliegen der VAB – dürfen wir das Logo der Liste als sichtbare Auszeichnung führen." Außerdem wird das Peter-und-Paul-Fest unter www.unesco.de als eine von 131 Kulturformen in Deutschland geführt.

"Fest trägt nicht den Titel 'Weltkulturerbe'"

Dieses Verzeichnis ist gleichwohl kein Verzeichnis der UNESCO. Es wird im Rahmen der nationalen Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Kulturerbes in Deutschland erstellt. Die bei der Deutschen UNESCO-Kommission in Bonn eingerichtete „Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe“ ist damit betraut, das Verfahren zur Erstellung des Verzeichnisses zu koordinieren. "Das Peter-und-Paul-Fest trägt nicht den Titel 'Weltkulturerbe', schon gar nicht 'Welterbe'", so die VAB. Der Eintrag im Verzeichnis beinhalte nicht das Recht, das rechtlich geschützte Akronym „UNESCO“ zu nutzen. "'UNESCO-Immaterielles Kulturerbe' ist also nicht nur unrichtig, sondern unzulässig. Auch (grafische) Hervorhebungen des Akronyms 'UNESCO' sind nicht zulässig", stellt die VAB klar.

Mehr zum Peter- und-Paul-Fest lesen Sie auf unserer großen Themenseite.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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