Vereinbarung zwischen Stadtverwaltung und Landwirtsfamilie Kohler
Lerchenfenster in Bretten

Bürgermeister Michael Nöltner(links), zusammen mit Baubetriebshofsleiter Stefan Lipps (Mitte) und Alexander Kohler an einem der beiden neu errichteten Hinweisschilder. | Foto: Nina Kraus
  • Bürgermeister Michael Nöltner(links), zusammen mit Baubetriebshofsleiter Stefan Lipps (Mitte) und Alexander Kohler an einem der beiden neu errichteten Hinweisschilder.
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Bretten-Neibsheim (kn) Anfang März wurde zwischen der Stadtverwaltung Bretten und der Neibsheimer Landwirtsfamilie Kohler eine Vereinbarung zum Schutz der Feldlerche getroffen. Diese beinhaltet auch die Schaffung von zwei sogenannten Lerchenfenstern. Dabei handelt es sich um rund 20 Quadratmeter große Lücken innerhalb einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, die den Bodenbrütern als Nistplätze und als Futterquelle dienen. Die Landwirtsfamilie stellt dafür ihr Grundstück im Gewann „Oberer Rostberg“ entlang der Heidelsheimer Straße zur Verfügung. Inzwischen wurden vor Ort auch zwei Hinweisschilder angebracht.

Feldlerche teils auf der Roten Liste

„Die Feldlerche steht vielerorts auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten. Wir können sie aber schützen, indem wir ihr auch innerhalb unserer landwirtschaftlichen Nutzfläche Lande- und Brutplätze zur Verfügung stellen. In Bretten ist dies nun dank der Zusammenarbeit mit der Familie Kohler möglich“, erklärte Bürgermeister Michael Nöltner den Hintergrund der Aktion.

Niedriger Ernteausfall, hoher Gewinn für Lerchen

Lerchenfenster werden vorwiegend in Getreidefeldern, aber auch in Raps- und Maisäckern angelegt und sollten einen Mindestabstand von 25 Metern zum Feldrand sowie 50 Metern zu Gehölzen und Gebäuden haben. Bevorzugt werden Lerchenfenster paarweise auf Feldern mit einer Mindestgröße von fünf Hektar eingerichtet. Das Anlegen dieser bewussten Fehlstellen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist denkbar einfach: Beim Einsäen wird die Sämaschine an den gewünschten Stellen für einige Meter angehoben, sodass nicht gesäte Freiflächen entstehen. Nach der Saat können die Bereiche genauso wie der übrige Acker bewirtschaftet werden. Der Ernteausfall für den Landwirt sei dabei maximal fünf Euro pro Lerchenfenster sehr gering, so die Brettener Verwaltung.

"Mit wenig Aufwand kann man hier viel erreichen"

„Mit wenig Aufwand kann man hier viel erreichen, nicht nur für die Feldlerche, sondern auch für andere bedrohte Arten wie das Rebhuhn oder den Feldhasen. Deshalb haben wir uns gerne bereiterklärt, zwei Lerchenfenster einzurichten und freuen uns, wenn sich mit solch einer Aktion auch das öffentliche Bild von Landwirtschaft verbessert“, so Alexander Kohler.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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