Nachbericht zum Lesertelefon "Experten-Tipps zur Kfz-Versicherung"

Lesertelefon "Experten-Tipps zur Kfz-Versicherung". | Foto: Fotolia, pb press
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Nachbericht zum Lesertelefon "Experten-Tipps zur Kfz-Versicherung".

 
(pr-nrw) „Von tollen Rabatten profitieren und einfach bis zu 850 Euro sparen“ – so oder ähnlich werben derzeit Vergleichsportale und Versicherungsunternehmen für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Doch zum einen spart nur wirklich viel Geld, wer von einem sehr teuren Tarif in einen sehr günstigen wechselt. Und zum anderen erweist sich manches Angebot auf den zweiten Blick als doch nicht so günstig wie versprochen. Denn mit dem Preis sinkt oft auch die Leistung des Versicherers oder es kommt bei einem Schadenfall zu einer stärkeren und damit teuren Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Zudem sind manche Angebote unter Umständen an Bedingungen geknüpft, die sich im Alltag als wenig sinnvoll erweisen, zum Beispiel bei so genannten Garagen- oder Alleinfahrertarifen. Wie sich bei der Kfz-Versicherung dennoch sinnvoll sparen lässt und worauf Autofahrer beim Wechsel des Anbieters achten sollten, dazu informierten Experten am Lesertelefon. Hier die zehn wichtigsten Tipps zum Nachlesen:

Mein Auto wird im nächsten Jahr in eine ungünstigere Typklasse eingestuft. Was kann ich dagegen tun?

Ralf Dünow: Tarifmerkmale wie Typklasse und Regionalklasse werden jährlich aufgrund des Schadenaufkommens vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV neu berechnet und gelten für alle Versicherungsgesellschaften. Darauf haben Sie als Versicherter keinen direkten Einfluss, wohl aber auf andere Tarifmerkmale. Jährliche Fahrleistung, Fahrerkreis oder nächtlicher Abstellort können die Beitragshöhe verändern. Übrigens: Die aktualisierten Typ- und Regionalklassen finden Sie beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de.

Wie aussagekräftig sind Vergleichsportale für Kfz-Versicherungen überhaupt? Und worauf sollte ich achten?
Norbert Roemers: Vergleichsportale finanzieren sich über Vermittlungsprovisionen und Werbung. Zunehmend mehr Versicherer weigern sich allerdings, den Portalen die geforderten Provisionen zu zahlen und lassen ihre Angebote dort nicht mehr einstellen. Von Marktübersicht und Neutralität kann angesichts der damit verbundenen Interessenkonflikte keine Rede sein. Wenn Sie solche Portale nutzen, sollten Sie sich nie auf das Ergebnis eines einzelnen verlassen. Auf Nummer sicher gehen Sie hingegen, wenn Sie einen Versicherungsberater aufsuchen, der auf Honorarbasis arbeitet oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden, die gegen Gebühr unabhängig berät.

Wie stelle ich sicher, dass ein neuer Versicherer mich im Schadenfall nicht schlechter behandelt als der alte?
Ralf Dünow: Bevor Sie wechseln, sollten Sie die Rückstufungstabelle Ihres derzeitigen Versicherers mit der des neuen vergleichen. Sie finden diese Tabelle in den Versicherungsbedingungen, die Bestandteil Ihres Vertrages sind. Die Tabelle des neuen Anbieters können Sie in der Regel im Internet abrufen oder Ihr Versicherungsvermittler wird Ihnen diese aushändigen. Aus dem Vergleich der Tabellen können Sie ablesen, wie stark Sie der Versicherer im Falle eines Haftpflicht- oder Vollkasko-Schadens zurückstuft. Die Unterschiede zwischen den Versicherern können groß sein. Auf diese Weise finanziert mancher Anbieter seine günstigen Angebote.

Wird die Kfz-Versicherung teurer, wenn meine Tochter als Fahranfängerin mein Auto mitnutzt?
Thomas Jäckel: Ja, denn das Alter der Fahrer ist ein wichtiges Tarifmerkmal. Kommen weitere Fahrer hinzu, muss dies angegeben werden. Insbesondere bei jungen Nutzern unter 23 Jahren wirkt sich das auch deutlich auf den Beitrag aus. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Erhöhung etwas abzumildern. Zum Beispiel gibt es oft einen Nachlass, wenn der Führerschein im Rahmen des begleiteten Fahrens erworben wurde. Außerdem bieten die neuen Telematik-Tarife hier Einsparpotential.

Wie funktioniert ein Telematik-Tarif?
Knut Schubert: Das Prinzip: Der Versicherte gibt Fahrdaten über eine Internetverbindung weiter, anhand derer der Versicherer den Fahrstil des Nutzers analysiert. Belohnt wird eine vorausschauende, defensive und fließende Fahrweise, die den Verkehrsverhältnissen angepasst ist. Beim AXA DriveCheck beispielsweise wird sicheres Fahren mit einem Nachlass bis zu 15 Prozent honoriert. Dabei entscheidet der Kunde selbst, welche Fahrten er während des maximal 12 Wochen dauernden Analysezeitraums aufzeichnet. Das Angebot können junge Fahrer bis 30 mit eigenem Auto wahrnehmen oder Eltern, wenn ihre Kinder unter 23 das Auto mitnutzen.

Muss ich zur Nutzung eines solchen Tarifs Umbauten am Auto vornehmen?
Knut Schubert: Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Teilweise benötigen Sie eine Box oder einen Stecker, der in das Fahrzeug eingesetzt wird. Andere Anbieter wie die AXA setzen auf eine Lösung, die ganz ohne solche Zusatzgeräte funktioniert: Die Daten werden mithilfe einer App auf dem Mobiltelefon übertragen – aus unserer Sicht die einfachere Lösung. Zudem können Sie selbst entscheiden, ob sie bei einer Fahrt Daten übermitteln wollen oder nicht.

Spare ich Geld, wenn ich vom Vollkasko-Schutz auf Teilkasko umsteige?
Ralf Dünow: Grundsätzlich ist die Teilkasko deutlich preiswerter als die Vollkasko – schließlich werden die häufigen Schäden durch Unfall und Vandalismus nur aus der Vollkasko ersetzt. Allerdings hängt der Beitragsunterschied sehr stark vom Einzelfall ab. So gibt es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt, wohl aber in der Vollkasko. Häufig wird beim Abschluss der Vollkasko sogar der Schadenfreiheitsrabatt aus der Kfz-Haftpflicht übernommen. Der Beitragsunterschied wird also geringer, je länger man schon schadenfrei fährt. Außerdem werden die Typklassen für die Vollkasko und die Teilkasko gesondert festgelegt. In Einzelfällen ist das Fahrzeug in der Teilkasko sehr hoch eingestuft und in der Vollkasko sehr günstig. Auch dies macht die Vollkasko dann noch attraktiver.

Worauf sollte ich beim Voll- und Teilkaskoschutz achten?
Norbert Roemers: Dass der Schutz zu Ihren individuellen Anforderungen passt. Denn die Leistungen der Anbieter unterscheiden sich durchaus, zum Beispiel bei der Neupreisentschädigung, dem Entschädigungsumfang bei Tierbiss-Schäden oder dem so genannten Abzug „Neu für alt“. Die Vertragswerke der einzelnen Anbieter sind allerdings so fein in den Unterschieden, dass Autobesitzer gut daran tun, einen unabhängigen Versicherungsberater zu konsultieren. Ein wichtiger Tipp für Teil- und Vollkasko: Achten Sie darauf, dass Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind.

Wo kann ich bei der Kfz-Versicherung überhaupt sparen, ohne Abstriche beim Versicherungsschutz zu machen?
Norbert Roemers: In der Tat gibt es Fälle, in denen ich kräftig Prämie sparen kann, ohne Einbußen in der Leistung hinzunehmen. Wenn Sie durch intensive Vergleiche ein solches Angebot ausfindig machen, können Sie wechseln – oder Ihren jetzigen Anbieter mit dem günstigeren Angebot konfrontieren. Oftmals sind dann Rabatte möglich. Sparen ohne Einbußen ist in der Kaskoversicherung auch möglich, wenn Sie Partnerwerkstätten Ihres Versicherers nutzen.

Ich bin beruflich viel mit dem Auto unterwegs. Worauf sollte ich bei der Wahl der Kfz-Versicherung achten?
Thomas Jäckel: Wenn man viel unterwegs ist, kann auch viel passieren. Dabei muss es nicht immer ein Unfall sein, der einen Autofahrer in eine schwierige Lage bringt. Auch ein Kaskoschaden oder technischer Defekt kann die Weiterfahrt stoppen. Dann ist es wichtig, mobil zu bleiben. Mit einem Schutzbrief oder einer Mobilitätsgarantie ist bei vielen Anbietern die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verbunden, wenn Sie liegenbleiben. Achten Sie jedoch darauf, unter welchen Voraussetzungen und wie lange Sie ein Ersatzfahrzeug gestellt bekommen – hier gibt es große Unterschiede.

Infokasten:
 

Versicherungswechsel – auf diese Fristen kommt es an: 

Wer sich entschließt, den Kfz-Versicherer zu wechseln, sollte den 30. November im Kalender markieren. Spätestens an diesem Tag muss der bisherigen Versicherung die schriftliche Kündigung zum 31. Dezember vorliegen. Hintergrund: Das Versicherungsjahr beginnt in den meisten Fällen am 1.Januar, der so genannten Hauptfälligkeit.

Von diesem Stichtag unberührt ist das Sonderkündigungsrecht, das Versicherte immer dann nutzen können, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne den Leistungsumfang zu erweitern. Es gilt übrigens auch bei einer Erhöhung aufgrund einer Änderung in der Typ- oder Regionalklasse. Sobald eine entsprechende Benachrichtigung des Versicherers vorliegt, beginnt die einmonatige Frist, innerhalb der ein Vertrag gekündigt werden kann. Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherte zudem nach einem Schaden oder Fahrzeugwechsel.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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