Vollkasko oder Teilkasko?
Diese Entscheidung hängt von einigen Faktoren ab
(djd). Beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Autos stellt sich immer auch die Frage nach der Versicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Haftpflichtversicherung, aber sie deckt lediglich Schäden beim Unfallgegner ab. Das eigene Auto kann man dagegen optional mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gegen Unfall- oder andere Schäden versichern. Für welche der beiden Möglichkeiten man sich entscheidet, hängt in erster Linie vom Alter und damit vom Wert des Pkw ab.
- Eine Vollkaskoversicherung deckt so gut wie alle Schäden am eigenen Fahrzeug ab. "Grundsätzlich lohnt sich eine Vollkaskoversicherung in jedem Fall für Neuwagen während der ersten drei bis fünf Jahre", erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Aber auch danach könne der bereits erlangte sogenannte Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) dafür sprechen, die Vollkaskoversicherung weiterzuführen. "Wer ein Auto least oder per Kredit finanziert, sollte generell in der Regel eine Vollkaskoversicherung abschließen", rät Johannssen.
- Eine Teilkaskoversicherung deckt nicht alle Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie versichert in der Regel: Brände und Explosion, Diebstahl, Raub und Unterschlagung, Unwetterschäden, etwa Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren jeder Art, unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden, Kurzschlussschäden an der Verkabelung sowie Glasbruch.
- Eine Teilkaskoversicherung deckt insbesondere keine selbst verschuldeten Unfälle und keine Schäden durch Vandalismus ab. "Im Gegensatz zur Vollkasko ersetzt sie auch keine Schäden durch Dritte, die einen von ihnen verursachten Schaden nicht selbst bezahlen können oder nicht versichert sind", erklärt Thiess Johannssen.
- In den Versicherungsbedingungen für Teilkasko ist im Regelfall festgeschrieben, dass im Schadensfall nur der Zeitwert des Autos erstattet wird. Für sehr alte Autos ist eine Teilkasko deshalb nicht zu empfehlen. Ansonsten gibt es den Versicherungsschutz einer Teilkasko auch dank der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro zu vergleichsweise niedrigen Prämien.
- Dennoch kann eine Vollkaskoversicherung sogar preiswerter sein als eine Teilkasko. "Der Grund: Der Versicherungsnehmer kann in der Vollkasko seinen Rabatt durch unfallfreies Fahren beeinflussen, während in der Teilkasko kein Schadenfreiheits-Rabatt gewährt wird", erklärt Thiess Johannssen dieses Phänomen.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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