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Was tun nach einem Autounfall?

Auch nach kleinen Karambolagen müssen sich Schädiger und Geschädigter mit der oft mühsamen Unfallabwicklung befassen. Foto: djd/www.unfallhelden.de/shutterstock
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Acht Tipps, wie man sich direkt nach dem Crash verhalten sollte

(djd). 2,6 Millionen Unfälle wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland registriert, so viel wie nie zuvor. Bei 2,3 Millionen Zusammenstößen blieb es zum Glück bei Sachschäden. Vor allem bei schweren Unfällen ist der unmittelbare Schock bei den Beteiligten groß. Dennoch ist es wichtig, jetzt einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir haben die acht wichtigsten Tipps:

1. Direkt an der Unfallstelle dafür sorgen, dass sich die Unfallfolgen nicht verschlimmern: Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Polizei unter 110 und Notruf unter 112 verständigen, wenn notwendig Erste Hilfe leisten. Wer an der Unfallstelle Unterstützung braucht oder später bei der Unfallabwicklung, kann einen Service wie www.unfallhelden.de benachrichtigen, die kostenfreie Hotline 0800-7241794 steht rund um die Uhr zur Verfügung.

2. Den Notruf 112 nur anrufen, wenn Menschen bei dem Unfall zu Schaden gekommen sind. Die Polizei kann immer zum Unfallort gerufen werden, bei kleineren Sachschäden ist es aber nicht notwendig. Sie sollte jedoch immer dann gerufen werden, wenn bei dem Unfall Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder man dies vermutet.

3. Zur Ersten Hilfe bei verletzten oder ohnmächtigen Unfallbeteiligten ist man gesetzlich verpflichtet, unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Bei Bewusstlosen prüfen, ob Atmung und Puls stabil sind. Ist dies der Fall, in die stabile Seitenlage bringen. Wiederbelebungsmaßnahmen ergreifen, sollten Atmung oder Puls stocken oder aussetzen. Bei starken Blutungen versuchen, die Blutung mit einem Druckverband zu stillen. Die Rettungsdecke im Verbandskasten kann eingesetzt werden, um Unfallopfer warm zu halten. Mit Verletzten sprechen und sie beruhigen.

4. An der Unfallstelle Beweise für die Unfallabwicklung sichern. Beweismittel sind Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben, Lichtbilder und der Polizeibericht.

5. Einen schriftlichen Unfallbericht für die spätere Unfallabwicklung kann man mit dem Unfallgegner gemeinsam erstellen.

6. Am Unfallort kein Schuldeingeständnis abgeben. Dies kann gegen den Versicherungsvertrag verstoßen. Unter Umständen setzt man den Versicherungsschutz insgesamt aufs Spiel.

7. Sobald die Unfallstelle gesichert, Polizei und Notruf verständigt und die Beweissicherung abgeschlossen sind, muss der Austausch der Personalien der Unfallbeteiligten erfolgen.

8. Der Schädiger muss den Unfall innerhalb einer Woche bei seiner Haftpflichtversicherung melden. Bei schweren Personenschäden oder gar Todesfällen ist diese Frist kürzer. Die Haftpflicht trägt nur den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten, nicht am Fahrzeug des Schädigers.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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