Verbraucherzentrale BW warnt vor falschen Inkassoschreiben
Abzocke mit falscher Forderung

Foto: Eugenio Marongiu

Region (kn) Falsche und betrügerische Inkasso-Schreiben sind ein Dauerbrenner. Derzeit gibt es vermehrt Beschwerden über die Firma EU Forderungs AG. Sie verschickt Briefe, in denen sie 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordert – garniert mit Drohungen und Angstmache, falls die Angeschriebenen nicht zahlen. Doch: Weder die Firma noch das Glücksspiel-Abo existieren. Ein klarer Fall von betrügerischer Abzocke.

Nicht auf Siegel und Labels verlassen

„Viele Punkte zeigen, dass es sich bei dem Schreiben der EU Forderungs AG um ein falsches Inkassoschreiben handelt“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Neben dem griechischen oder polnischen Bankkonto, auf das die Forderung überwiesen werden soll, weisen die krude Aufstellung der Verbindlichkeiten, Rechtschreibfehler und fehlende Pflichtangaben auf die Fälschung hin. Auch existieren weder die Inkasso-Firma noch der Glücksspielanbieter unter den genannten Adressen, die behaupteten Verträge wurden nie abgeschlossen. „Doch die Drohung mit Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung verunsichert die Angeschriebenen stark“, weiß Buttler. Hinzu kommt: Die Inkasso-Firma täuscht durch die Verwendung eines entsprechenden Logos des Bundes deutscher Inkasso Unternehmen eine Seriosität vor, die so nicht gegeben ist. „Das zeigt deutlich, dass man sich auf Siegel und Labels nicht verlassen kann“, so der Experte.

Weitere Datensammlung statt Hilfe

Besonders perfide ist die zweite Seite des Anschreibens: Dort wird mit einem Kündigungsformular Hilfe bei der Kündigung des angeblichen Abonnements versprochen. „Tatsächlich will der Anbieter so nur an weitere Daten wie Telefonnummer, E-Mail und IBAN der Angeschriebenen kommen“, ist sich Buttler sicher. „Besonders die Telefonnummer bietet wieder neue Wege für weitere Abzock-Maschen.“
Er rät allen, die solche Schreiben in ihrem Briefkasten finden, diese zu ignorieren und nicht auf Zahlungsaufforderungen zu reagieren. Da es sich um einen Betrugsversuch handelt, können Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen, dies geht auch online über die Internetwache auf www.polizei-bw.de/internetwache.

Weitere Informationen:

  • www.vz-bw.de/inkasso-check: Mit dem Inkasso-Tool der Verbraucherzentralen können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob eine Forderung berechtigt oder unberechtigt ist.
  • www.rechtsdienstleistungsregister.de: Über diese Seite finden Sie heraus, ob ein Inkasso-Büro in Deutschland zugelassen ist. Wird eine Firma dort nicht aufgelistet, darf der Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden.
Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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