Leserbrief zum Thema „Bad gehört zu Diedelsheim“
"Alle Kurse aus Diedelsheim übernehmen"

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In der Bürgerfragestunde am 25. Oktober stand zum Thema „Dauerhafte Schließung des Diedelsheimer Schwimmbades“ die sinngemäße Aussage von Oberbürgermeister Martin Wolff: „Nach 50 Jahren ist ein Bad einfach am Ende“. Dem standen Vorwürfe von Bürgern entgegen, man hätte das Bad besser unterhalten müssen.

Dazu muss man nun folgendes wissen: Da die Wünsche und Forderungen nach baulichen Neuinvestitionen über den Vermögenshaushalt (VM-HH) nie aufhören, ist jede Kommune bestrebt, im Verwaltungshaushalt (VW-HH) zu sparen, um dem VM-HH möglichst viel Geld zuzuführen. Damit steigt der Bestand an zu unterhaltenden Gebäuden ständig. Es müsste also die jährliche Zuweisung an Geldmitteln für den Gebäudeunterhalt adäquat mit steigen. Dem ist aber nicht so, da der Wunsch Neues zu schaffen größer ist, als Altes zu erhalten.

Hinzu kommt nun noch ein Weiteres. Die drei Begriffe Funktionserhalt (Reparaturen), Sanierung (Ersatz ganzer Gebäudeteile wie Heizung, Leitungen, Dachdeckung) und Modernisierung (Anpassung an neue Sicherheits-, Brandschutz- und Energieeinsparungsvorschriften) werden gedanklich einfach dem Begriff Gebäudeunterhalt und damit dem Unterhaltungsbudget im VW-HH zugeordnet. Das habe ich schon während meiner Berufstätigkeit für unsachgerecht gehalten, weil dafür die im VW-HH zugewiesenen Geldmittel bei steigendem Gebäudebestand nie ausreichen können. Die Funktionsfähigkeit konnte mit den verfügbaren Geldmitteln immer aufrecht erhalten werden.

Der Systemfehler liegt aber bei der erwarteten Sanierung ganzer Gebäudeteile aus den zugewiesenen Geldmitteln im VW-HH. Jeder verantwortungsvolle Hausbesitzer und grundsätzlich alle Wohnungseigentümergemeinschaften bilden hierfür Rücklagen. Dies ist aber objektbezogen leider im Kommunalrecht nicht möglich. Geldmittel aus einer Gesamtrücklage im VM-HH können dafür erst in Verbindung mit einer Erweiterung, wie jetzt bei der Jahnhalle, auch für eine Sanierung größerer Gebäudeteile durch den Gemeinderat bewilligt werden.

Nun habe ich in der Bürgeranhörung aber auch erfahren, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke und der Gemeinderat schon 2014, wohl nicht öffentlich, bei der anstehenden Sanierung des Brettener Hallenbades durch die Stadtwerke zusätzlich fünf Millionen Euro bewilligt haben, mit der Maßgabe, die Wasserfläche so zu erweitern, dass man das Diedelsheimer Bad schließen und alle dortigen Kurse dann im Hallenbad Bretten unterbringen kann.

Dies würde nun erklären, warum im Diedelsheimer Bad acht Jahre lang keine Sanierung mehr stattgefunden hat, obwohl dort an circa 187 Schultagen im Jahr eine tägliche Belegung von elf Stunden gegeben war. Bei etwa zehn Personen pro Stunde ergaben das also bis zu 20.000 Badegäste im Jahr auf nur 120 Quadratmeter Wasserfläche. Dieses Kosten-Nutzenverhältnis dürfte das Brettener Bad bisher nicht aufweisen.

Ich hoffe und gehe daher davon aus, dass der Gemeinderat, wenn er das Bad nicht sanieren will oder kann, die Stadtwerke nun auch in die Pflicht nimmt, sämtliche Wasser-Reha- und Schulschwimm-Kurse aus Diedelsheim zu übernehmen. Sollte dies nicht möglich sein, müsste man die Hallenbaderweiterung meines Erachtens als nicht auftragsgemäße Planung ansehen.

Gunter Lange, Bretten

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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