Leserbrief
An eine Trennung ist nicht gedacht

Ich teile 100%ig die Aussagen von Frau Petra Gerweck-Ehrenfeuchter. Als ich das gelesen habe, kamen auch mir Gedanken an eine vergangen geglaubte Zeit. Gemeint sind hier die Art und Weise des Dritte Reichs oder der DDR. 
Sowohl die Anordnung als auch die veröffentlichte Antwort des Ordnungsamtes sind zumindest für mich sehr fragwürdig.
Was soll eine getrennte Unterbringung - Isolation - eines 8-jährigen Kindes im eigenen Haushalt bringen, wenn bei einer richterlich anzuordnenden Zwangsunterbringung des Kindes, ein oder beide Elternteile mit dürfen? (Zitat: Aus der BreWo vom 11.11.2020, Seite 10, Antwort des Ordnungsamtes) 
Im letzten Satz des Artikels spricht das Ordnungsamt auch vom Schutz Außenstehender, aber nicht mehr von der Isolation eines Kindes von den eigenen Eltern im gemeinsamen Haushalt.
Das ist alles sehr fragwürdig, aber leider typisch deutsch, wenn die Exekutive zu viel Macht bekommt. Ob das Ganze noch verhältnismäßig ist, wäre im Falle eines Falles, juristisch zu klären.
Michael Vogt, Bretten-Sprantal

Autor:

Michael Vogt aus Bretten

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