Bändchen statt 2G-Nachweis
„Bändellösung“ jetzt auch für den Einkauf in der Brettener Innenstadt
Bretten (kn) Nachdem der Städtetag Baden-Württemberg die „Bändellösung“ am Donnerstag, 16. Dezember, offiziell als zulässig erklärt hat, gibt es diese ab dem heutigen 17. Dezember auch in Bretten. Das Verfahren ist schnell erklärt: Generell gilt gemäß der aktuellen Corona-Verordnung eine 2G-Regelung (Geimpft oder Genesen) für den Einzelhandel. Ausgenommen hiervon sind lediglich Geschäfte, die der Grundversorgung dienen sowie Abhol- und Lieferangebote.
Bändchen ersetzt notwendigen 2G-Nachweis
Damit Kunden nun aber nicht in jedem einzelnen Geschäft ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen müssen, können sie in teilnehmenden Geschäften ein Bändchen erhalten, das auch über längere Zeit am Handgelenk getragen werden kann und erst mit dem Ablegen seine Gültigkeit verliert. Das Vorzeigen des Bändchens ersetzt dann den notwendigen 2G-Nachweis beim Eintritt in das Geschäft.
In folgenden Brettener Läden ist nach Prüfung des 2G-Status ein „Bändel“ erhältlich/akzeptiert:
- Brettener Goldschmiede Wolfgang Eberhardt
- Buchhandlung Osiander Bretten
- Dittes Mode
- Formvollendet
- FRIEDA‘S conceptstore
- Grillsache Sabine Schönleber
- Mode – Michel
- Mößner
- Regifine Schuhe
- Schwesterherzen (Vogt Modemarketing GmbH)
- Stephan Parfums & Kosmetik
- Tic Tac Pohl
- Tourist-Info
- Witt-Weiden Bretten
- Wohn und Co
„Ich freue mich, dass gerade in dieser für den Umsatz unserer Einzelhändlerinnen und Einzelhändler
wichtigsten Jahreszeit eine Vereinfachung für den Einkauf vor Ort geschaffen wurde und bin zuversichtlich, dass sich in den kommenden Tagen weitere Betriebe dieser Lösung anschließen werden“, betont der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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