Bretten: Gemeinderat beschließt kommunales Förderprogramm für sozialen Mietwohnungsbau
Der soziale Mietwohnungsbau wurde in Deutschland über viele Jahre vernachlässigt. Das Resultat dieses Versäumnisses ist auch in Mittelzentren wie Bretten deutlich zu spüren. Nun wird es ein kommunales Förderprogramm geben.
Bretten (kn) Der soziale Mietwohnungsbau wurde in Deutschland über viele Jahre vernachlässigt. Das Resultat dieses Versäumnisses ist auch in Mittelzentren wie Bretten deutlich zu spüren. Menschen aus den unteren und mittleren Einkommensgruppen haben es auch dort immer schwerer, eine bezahlbare Wohnung zu finden, denn gebaut werden von Investoren in erster Linie Eigenheime und teure Mietwohnungen. Diesem Missstand will die Stadt nun mit einem kommunalen Förderprogramm für die Schaffung von sozialem Mietwohnungsbau entgegenwirken. In seiner jüngsten Sitzung votierte der Gemeinderat einstimmig für das Programm, dass aus einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen entstanden ist. Es wird ab dem 1. Januar in Kraft treten und zunächst für drei Jahre gelten.
Kommunale Zuschüsse und Quotenregelung
Aufgeteilt ist das Förderprogramm in zwei Säulen: eine kommunale Zuschussförderung für den Bau sozial geförderter Wohnungen durch Investoren und eine Quotenregelung bei der Vergabe städtischer Grundstücke. Der kommunale Zuschuss soll dabei maximal 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bei einer Miet- und Belegungsbindung von mindestens 15 Jahren betragen, so Frank Bohmüller, Leiter des Amtes für Liegenschaften. Dies bedeutet, 15 Jahre lang dürfen in diesen Wohnungen nur Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein wohnen. Zudem muss sich der Investor verpflichten, die Kaltmiete über den genannten Zeitraum 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete zu halten. Der Zuschuss wird allerdings nur gewährt, wenn der Investor auch die Landesförderung in Höhe von bis zu 680 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche in Anspruch nimmt. Dies sei sinnvoll, so Oberbürgermeister Martin Wolff, da dann die L-Bank die Überwachung der Miet- und Belegungsbindung übernehme.
Die zweite Säule des Förderprogramms ist die Quotenregelung. Wenn Investoren das Baurecht für Wohnungen erhalten, werden sie in Zukunft verpflichtet, 20 Prozent der Wohnungen als sozialen Mietwohnungsbau zu entwickeln. Alternativ kann der Investor auch bis zu zehn Prozent der Wohnungen als Wohnraum im mittleren Preissegment entwickeln. Jedoch müssen zusätzlich mindestens zehn Prozent sozial geförderter Wohnungsbau sein. Diese Vorgaben gelten ab einer Grundstücksgröße von 800 Quadratmetern oder acht Wohneinheiten.
Investoren können sich aus Vorgaben "rauskaufen"
Sollte der Investor dies alles nicht wollen, kann er der Stadt zehn Prozent seiner Grundstücksfläche kostenlos abtreten, 20 Prozent des Grundstückspreises an die Stadt zahlen oder die Stadt kann zulassen, dass der Bau von bezahlbarem Wohnraum auf anderen Grundstücken erfüllt wird. Dann erhöht sich die Quote aber auf 30 Prozent.
„Das ist alles sehr komplex, aber wir sind damit ein Leuchtturmprojekt im Land", betonte OB Wolff abschließend. Auch aus den Fraktionen kam viel Lob für den Vorstoß. "Das Fehlen von billigem Wohnraum ist sozialer Sprengstoff, der entschärft werden muss", sagte Jörg Biermann, Sprecher der "aktiven". Da sei das Förderprogramm der richtige Weg.
"Ein gutes Mittel"
Vor allem die "Durchmischung der Wohnräume" sei mit diesem Förderprogramm gegeben, lobte Markus Gerweck von der FWV. Zustimmung kam auch von der SPD. "Der soziale Wohnungsbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe", betonte Renate Knauss. Mit dem Programm habe man eine gute Grundlage, um die Aufgabe zu lösen. Dies sah auch CDU-Sprecher Günter Gauß so. "Der Zuschuss zur Landesförderung kann ein gutes Mittel sein, vor allem wenn die L-Bank die Einhaltung der Regularien überwacht." Stolz zeigten sich die Grünen als Initiatoren des Förderprogramms. "Wir sind am Ziel", betonte Sprecher Otto Mansdörfer. Mehr als ein Jahr habe die Entwicklung des Programms gedauert. "Ab und zu sind wir fast vom Glauben abgefallen, aber dann kamen immer mal wieder positive Signale aus dem Maschinenraum der Verwaltung." Wichtig sei es nun, das Programm nach dem Ablauf der drei Jahre zu evaluieren.
"Da kommt noch Größeres auf uns zu"
Weniger euphorisch sah Linke-Stadtrat Hermann Fülberth das Förderprogramm. "Es ist ein Anfang, aber wir müssen uns da noch auf Größeres einstellen." Damit spielte Fülberth auf die Erhöhung der Einkommensgrenzen für Personen hin, die einen Wohnberechtigungsschein erhalten und sich damit für eine Wohnung im sozialen Mietwohnungsbau bewerben können. Diese Grenzen liegen bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei 47.600 Euro und bei einem Vier-Personen-Haushalt bei 65.600 Euro brutto.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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