Jörg Biermann verlangt grundsätzliche Klärung
Brettener Stadtrat schaltet Landesregierung in Streit um Befangenheit ein

Der Streit um die Befangenheit von Stadtrat Jörg Biermann soll nun auch die Landesregierung beschäftigen. | Foto: privat
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Bretten (swiz) Der Streit um die Befangenheit des Brettener „aktiven“-Stadtrats Jörg Biermann (wir berichteten) soll nun auf Landesebene durch das Innenministerium geklärt werden. Was war passiert? In der Sitzung des Gemeinderats am 22. November hatte Oberbürgermeister Martin Wolff den "aktiven"-Rat bei Punkt vier der Tagesordnung für befangen erklärt. Zur Abstimmung stand die Billigung des Bebauungsplans Sporgasse. Wolff hatte sein Vorgehen damit begründet, dass Biermann nicht nur Stadtrat, sondern auch Vorsitzender der Vereinigung Brettener Unternehmer (VBU) sei. Da die VBU eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben habe und damit Beteiligte am Verfahren sei, sei Biermann befangen, auch wenn die Stellungnahme von Vorgängern im VBU-Vorsitz verfasst worden sei. In der Folge hatten beide Parteien, die Brettener Verwaltung als auch Jörg Biermann, den Fall zum Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe zur Klärung gegeben.

Bebauungsplan Sporgasse muss erneut beraten werden

Das RP hatte daraufhin entschieden, Biermann sei in Punkt eins der dreiteiligen Beschlussvorlage befangen gewesen. Dabei handelte es sich um den Punkt "Vorlage und Behandlung der während der öffentlichen Auslegung seitens der Öffentlichkeit sowie der während der Beteiligung seitens der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Interessenverbänden abgegebenen Stellungnahmen / gemachten Äußerungen". Laut RP sei Biermann hier als Vorsitzender der VBU befangen. Bei den Punkten zwei und drei, bei denen es um die Billigung des überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes sowie um die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden geht, war Biermann laut RP nicht befangen. Ergebnis: Der "Bebauungsplan Sporgassenareal" wird nun in der heutigen Sitzung des Gemeinderats am 15. Februar erneut zu beraten und beschließen sein.

"Frust, Misstrauen und Willkür nicht Tür und Tor öffnen"

Soweit so gut könnte man meinen. Doch Jörg Biermann sieht die Entscheidung über seine Teil-Befangenheit weiterhin als ungerechtfertigt an und hat sich an den CDU-Landtagsabgeordneten Ulli Hockenberger gewandt, der auch Vorsitzender des Ausschusses des Inneren ist. In einer Mail an den Abgeordneten betont Biermann, es gehe um „eine grundsätzliche Frage, die alle Gemeinderäte in Baden-Württemberg tangieren kann und je nach Sichtweise der Entscheidungsträger vor Ort, zum Missbrauch der gesetzlichen Fragestellung des Themas ‚Befangenheit‘ führen kann“. Sein Fall, so schreibt der „aktiven“-Rat weiter, „der grundsätzlich in jeder Stadt oder Gemeinde so passieren könnte, bedarf dringend einer landesweiten Regelung/Auslegung, um nicht Frust, Misstrauen und Willkür Tür und Tor zu öffnen“. Hier seien die jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden besonders gefordert, so Biermann.

Innenminister wird um rechtliche Bewertung gebeten

Ausgehend von der Entscheidung zu seiner Befangenheit „würde jeder Vereinsvertreter befangen sein, wenn ihn die Verwaltung zu einer durch den Gemeinderat noch abzugebenden Wertung, zu irgendeiner Stellungnahme auffordert“, kritisiert Biermann. So wären laut dem „aktiven“-Rat die „Vertreter/Gemeinderäte vom BUND oder Nabu immer befangen, wenn ihre Organisationen eine Stellungnahme über einen Bebauungsplan, abgeben würden, wozu sie in der Regel aufgefordert werden“. Dies könne nicht das Ziel des Gesetzgebers gewesen sein, daher müsse hier Klarheit geschaffen werden. In einer Mail aus dem Hause des Abgeordneten Hockenberger hieß es in einer ersten Reaktion, der CDU-Mann habe sich an Innenminister Thomas Strobl gewandt und wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Vorgangs um eine rechtliche Bewertung gebeten.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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