Anwohner-Ärger in Bretten über durch die Stadt angeordneten Rückbau
"Das kann ich nicht finanzieren"
Bretten (hk) Mit einem verständnislosen Kopfschütteln hält Radomir Kovacevic einen Brief der Stadtverwaltung Bretten in seinen Händen. Er steht vor seinem Haus im Goetheweg 7 in Bretten und zeigt auf den Aufbau auf dem Garagendach. Er fürchtet, dass ihm dieser Aufbau zum Verhängnis werden könnte. Denn das zuständige Amt für Stadtentwicklung und Baurecht ist, wie in dem Schreiben dargelegt, damit nicht einverstanden. „Ich bin seit vierzehn Jahren Eigentümer dieses Hauses. Ich habe an der Grundstruktur des Hauses und auch der Garage nichts verändert“, sagt Kovacevic. Laut Vorbesitzer sei der Aufbau sogar schon vor seiner Zeit in diesem Zustand gewesen. „Der Garagenaufbau ist also mindestens 25 Jahre alt“, stellt der Rentner fest. Ob sich der damalige Besitzer zu dem Zeitpunkt der Bebauung an die Bauvorschriften gehalten hat, könne er allerdings nicht beurteilen.
Als derzeitiger Besitzer nicht gegen Bauvorschriften verstoßen
Wie das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht in dem Brief an Kovacevic mitteilt, habe man im Rahmen einer Baukontrolle festgestellt, dass sich die „grenzständige Garage mit einem darüberliegenden Raum“ im Bereich des Bebauungsplans „In der Wanne“ befinde, der eine offene Bauweise festsetze. Gemäß der Landesbauordnung seien grenzständig aber nur Garagen ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis drei Meter und einer Wandfläche an der Grenze bis 25 Quadratmeter zulässig. „Augenscheinlich ist in Ihrem Fall durch die aufgesetzte Etage mit Pultdach sowohl die Höhe als auch die Wandfläche überschritten“, heißt es im Schreiben weiter. Da sei er aus allen Wolken gefallen, als er das gelesen habe, sagt Kovacevic. Er betont, dass er als derzeitiger Besitzer nicht gegen die Bauvorschriften verstoßen habe, deshalb könne er auch nicht nachvollziehen, warum er den Aufbau zurückbauen solle.
„Einen Kredit hierfür bekomme ich nicht mehr“
Denn wie es in dem Schreiben der Stadtverwaltung weiter heißt, werde beabsichtigt, das zweite Garagengeschoss wegen des „Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften“ zurückzubauen. Kovacevic ärgert sich: „Ich habe noch Schulden auf dieser Immobilie.“ Einem Kostenvoranschlag zufolge würde sich der Rückbau auf etwa 10.000 Euro belaufen, erzählt er. „Ich als Rentner habe keinerlei Rücklagen und kann den Rückbau nicht finanzieren. Einen Kredit hierfür bekomme ich auch nicht mehr.“ Von einigen Nachbarn habe er es sich mittels einer Unterschriftenliste bestätigen lassen, dass sie die Bebauung nicht als störend empfinden. Ihn ärgere es, dass insbesondere jetzt, wo Menschen durch Naturkatastrophen ihr Hab und Gut verlieren, so eine „absichtliche Zerstörung“ eines alten Bestands angeordnet werden könne.
Sachverhalt soll nochmals eingehend geprüft werden
Auf Anfrage der Brettener Woche teilt die Baurechtsbehörde der Stadt Bretten mit, dass im Goetheweg 7 ein "offensichtlich unzulässiges grenzständiges Bauvorhaben ohne eine Baugenehmigung errichtet" worden sei. Dazu laufe derzeit ein baurechtliches Verfahren und die Stadt sei mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt. Die Baurechtsbehörde wolle den Sachverhalt aber nochmals eingehend prüfen. Weiter heißt es in der Antwort, dass baurechtliche Entscheidungen grundsätzlich immer nach den gesetzlichen Vorgaben und im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Bürgerschaft getroffen werden müssten.
Autor:Havva Keskin aus Bretten |
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