Antwort auf Leserbriefe zum Thema "Kontrollen auf dem Brettener Weinmarkt"
"Den Dialog aufnehmen"

Antwort auf Leserbriefe zum Thema "Kontrollen auf dem Brettener Weinmarkt".

Auf meinen Leserbrief zu Corona-Kontrollen auf dem Brettener Weinmarkt haben erfreulicherweise einige Brettener Bürger geantwortet. Ich habe in meinem Beitrag thematisiert, dass die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 völlig überzogen sind und den Kern unserer demokratischen Ordnung gefährden. Es sind totalitäre Entwicklungen und manche Menschen, die aus der Ex-DDR kommen, sind der Meinung, dass es schon schlimmer sei als in der DDR. Ein Merkmal totalitärer Strukturen ist, dass nur eine Meinung verbreitet wird und andere Positionen unterdrückt oder diffamiert werden Glücklicherweise beobachten wir in den letzten Wochen einen positiven Trend, noch zögerlich, aber immer mehr kommen auch andere Meinungen und Wissenschaftler in den großen Medien zu Wort. Sehr dankbar bin ich hier der Brettener Woche, die auf ihrer Leserbriefseite einen kontroversen Gedankenaustausch ermöglicht, einfach vorbildlich.

Ich werde es begrüßen, wenn dieser Dialog fortgesetzt wird, auf der Leserbriefseite der BW, in persönlichen Gesprächen oder gerne auch sonntags auf dem Marktplatz im Anschluss an die Meditation für Grundrechte und Freiheit um 11.30 Uhr. In unseren Grundsätzen legen wir Wert auf gegenseitigen Respekt und Achtung anderer Meinungen. Einige Missverständnisse möchte ich noch richtig stellen. Bei den „Hilfssheriffs“ handelte es sich um private Security, nicht um städtische Mitarbeiter. In einer Gruppe von sechs bis acht Menschen zusammenzustehen und sich auf dem Marktplatz zu unterhalten ist ein Grundrecht, sogar in Corona Zeiten. Nach Paragraph 9, Absatz 1 Corona Verordnung Baden-Württemberg waren zu diesem Zeitpunkt Ansammlungen bis zu 20 Personen erlaubt (aktuell sind es zehn). Wenn der Eindruck vermittelt werden soll, es handelt sich hier um einen Herrn Stahl und seine verblendete Gruppe, da möchte ich an unser Selbstverständnis erinnern. Wir legen größten Wert auf die freie Selbstverantwortung jedes einzelnen und betonen die Bindung dieser Selbstverantwortung an ein solidarisches und mitfühlendes Verhalten gegenüber anderen Menschen. Liebe Leserbriefschreiber, es ist besser die Menschen persönlich zu sprechen und kennenzulernen, anstatt aus der Ferne zu diffamieren.

Mein Verhalten beim Einkaufen entspricht zu 100 Prozent der aktuellen Corona-Verordnung des Landes. Dort lesen wir „Paragraph (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat.“ Ich verfüge über das entsprechende Attest eines niedergelassenen praktischen Arztes und habe dieses Attest dem Marktleiter sogar gezeigt, dabei war ich alleine beim Einkauf. Das Vorzeigen von Dokumenten kann eigentlich nur von Personen mit hoheitlichen Befugnissen wie Polizisten oder Mitarbeitern des Gesundheitsamtes verlangt werden. Ein Leserbriefschreiber möchte mir gar das Grundrecht auf Einkaufen entziehen. Quarantäne lebenslänglich? Das ist mir noch nicht mal aus der Ex-DDR bekannt. Weiter wird mir das Verbreiten von Falschinformationen unterstellt. Was sind meine Falschaussagen? Ich möchte gerne Genaueres wissen und im öffentlichen Diskurs diese Unterstellungen beantworten.

Günter Stahl
Bretten

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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