Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg bis Ende der Woche
Diese Regeln sollen im verschärften Lockdown gelten

Die Corona-Pandemie sorgt auch bis Ende Januar für weitere drastische Einschränkungen des Alltags der Menschen. | Foto: ©j-mel - stock.adobe.com
  • Die Corona-Pandemie sorgt auch bis Ende Januar für weitere drastische Einschränkungen des Alltags der Menschen.
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Region (kn) Die Corona-Pandemie sorgt auch bis Ende Januar für weitere drastische Einschränkungen im Alltag der Menschen. So haben sich Bund und Länder in einer Schalte am Dienstag, 5. Januar, auf noch einmal verschärfte Corona-Regeln verständigt. In einer Erklärung betonte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann man sei "zu Recht mit sehr viel Hoffnung ins neue Jahr gestartet, denn der Beginn der Impfungen gibt uns eine wichtige Perspektive." Gleichzeitig müsse man sich jetzt aber "mit sehr viel Realismus auf den weiteren Weg machen, denn wir sind noch nicht über den Berg". Hinzu kämen auch noch "besorgniserregende Berichte über Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 wie aktuell aus Großbritannien, Südafrika oder auch Dänemark." Dies zeige, dass auch noch neue "deutlich ansteckendere Varianten" des Virus grassierten.

Ziel ist Inzidenz auf unter 50 zu senken

Das Ziel der Maßnahmen sei es weiterhin, die 7-Tage-Inzidenz wieder stabil auf unter 50 zu senken. So könnten die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachverfolgen und konsequent Quarantäne für Kontaktpersonen anordnen, heißt es in einer Meldung der Baden-Württembergischen Landesregierung. Die von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse würden nun in den kommenden Tagen im Detail in die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg eingearbeitet. Darüber wie die einzelnen Punkte im Land ausgestaltet werden, stimme sich jetzt der Ministerrat der Landesregierung ab. Die neue Corona-Verordnung soll dann Ende dieser Woche veröffentlicht werden.

Dies sind die Regeln, auf die sich Bund und Länder grundsätzlich geeinigt haben:

  • Die bestehenden Maßnahmen werden bis 31. Januar 2021 verlängert. In Baden-Württemberg bleiben die Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.
  • Private Zusammenkünfte sind nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei – anders als in den vergangenen Wochen – mitgezählt.
  • Kindertageseinrichtungen und Schulen: Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht. Für die Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich. Auch in den Grundschulen findet zunächst kein Präsenzunterricht statt. Dort lernen die Kinder mit Materialien. Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Ziel der Landesregierung ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. Voraussetzung ist, so die Regierung, dass kommende Woche Klarheit über die Infektionszahlen herrsche und es die Pandemieentwicklung zulässt.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können. Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.
  • In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 sollen weitere lokale Maßnahmen ergriffen werden. So soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Baden-Württemberg plant aktuell, das nicht umzusetzen, da das Land die Regelung zunächst auf Umsetz- und Kontrollierbarkeit prüft.
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen sind in der Verantwortung, die umfassende Umsetzung der Testanordnung des Bundes sicherzustellen. Dazu gehört, dass Bewohner und Mitarbeitende mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden müssen. Besuchende aus Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen vor Betreten der Einrichtung ebenfalls mittels Schnelltest getestet werden. 
  • Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
  • Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich und erste Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.

(Quelle: www.baden-wuerttemberg.de)

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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