Corona in Baden-Württemberg
Entscheidungen über Corona-Management erst nach 2. April

Die Landesregierung aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg will Anfang der Woche über das Corona-Management nach dem 2. April entscheiden.  | Foto: kebox - stock.adobe.com
  • Die Landesregierung aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg will Anfang der Woche über das Corona-Management nach dem 2. April entscheiden.
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  • hochgeladen von Christian Schweizer

Stuttgart (dpa/lsw) Die Landesregierung aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg will Anfang der Woche über das Corona-Management nach dem 2. April entscheiden. Ein Regierungssprecher sagte der Nachrichtenagentur dpa, man berate an diesem Montag, 28. März, wie es nach kommenden Samstag weitergehen solle. Hintergrund dafür ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, welche die Ampel-Koalition im Bund unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Bis zum 2. April können alle Länder noch eine Übergangsfrist nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen voraussichtlich so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg.

Bundesweit einheitliche Verfahrensweise gefordert

Die grün-schwarze Landesregierung will vor einer Entscheidung auch die Sondersitzung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern an diesem Montag abwarten. Landesminister Manne Lucha (Grüne) hatte gemeinsam mit Amtskollegen aus vier weiteren Ländern eine Verlängerung der noch bis zum 2. April möglichen strengeren Corona-Maßnahmen um vier Wochen verlangt. Neben Baden-Württemberg forderten auch Bayern, NRW, das Saarland und Hessen den Bund auf, die noch offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung zeitnah zu klären. Es müsse eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden.

Kritik an Hotspot-Regelung

Die Landesregierung hadert insbesondere mit der Hotspot-Regelung aus dem Bundesgesetz. Die sei rechtlich nicht umsetzbar, hieß es mehrfach. Nun hat eine rechtliche Prüfung des Sozialministeriums ergeben, dass auch eine regionale Hotspot-Regelung nicht infrage komme. Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt, erfuhr die dpa aus Koalitionskreisen. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung nach dem 2. April greifen soll, sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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