Gemeinderat Bretten beschließt Satzung zur Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Der Gemeinderat Bretten hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich für eine Neufassung der "Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften" gestimmt.
Bretten (kn) Der Gemeinderat Bretten hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich für eine Neufassung der "Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften" gestimmt. Damit hat die Verwaltung nicht nur grünes Licht für eine Neukalkulation der monatlichen Benutzungsgebühr pro Wohnplatz in den Unterkünften An der Schießmauer 1, 2b und 6 sowie an der Karlsruher Straße 2 erhalten, sondern schafft nach eigenem Bekunden auch eine einheitliche ortsrechtliche Grundlage für die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten. Grund für die Neukalkulation war unter anderem die Inbetriebnahme der Unterkunft An der Schießmauer 6 sowohl für Flüchtlinge als auch für Obdachlose. Diese gemeinsame Unterbringung war unter anderem aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Schließung der Obdachlosenunterkunft in der Kleiststraße 6 nötig geworden. Da für beide Gruppen die gleichen Standards bei der Unterbringung gelten sollen, müssen nun laut Verwaltung auch die Gebühren dementsprechend angepasst werden. Derzeit sind in Bretten und den Stadtteilen 48 Obdachlose und 245 Flüchtlinge in den verschiedenen Einrichtungen untergebracht.
Thema sorgte für Diskussionen im Rat
Trotz der Zustimmung des Rates hatte das Thema für Diskussionen im Gremium gesorgt. Entzündet hatte sich die Kritik unter anderem an der gemeinsamen Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen An der Schießmauer. "Es wird nicht einfach, die Leute aus der Kleiststraße in die Schießmauer umzuquartieren", erklärte Heidemarie Leins (FWV). In dem Gebäude in der Kleiststraße gebe es Personen, die nachweislich nicht mit anderen Menschen zusammenleben dürften. Das zu organisieren sei eine "große Aufgabe". Dem pflichtete Harald Müller (Bündnis90/Die Grünen) bei. "Ich habe davor gewarnt, diese Gruppen zusammenzulegen." Die angesprochenen Konflikte gebe es aber nicht nur zwischen Obdachlosen und Flüchtlingen, meldete sich der städtische Sozialarbeiter Bernhard Strauß zu Wort. "Auseinandersetzungen gibt es genauso auch innerhalb der jeweiligen Gruppen."
"Sie nehmen alle Nutzer gleich in Haftung"
Kritisiert wurden von Müller jedoch auch die neu kalkulierten Nutzungsgebühren an sich. So halte er zum Beispiel die angesetzten Unterhaltungskosten für Beschaffungen und Reparaturen in Höhe von zehn Prozent des Mietpreises pro Bewohner und Monat für rechtlich bedenklich. "Damit nehmen sie alle Nutzer gleich in Haftung, egal ob einer seine Wohnung tadellos in Ordnung hält oder eben nicht." Bei dieser Summe handele es sich schlicht um einen Durchschnittswert, den man bei der Kalkulation für alle Objekte angelegt habe, betonte Frank Bohmüller, Leiter des Amts für Liegenschaften. Dies gilt im Übrigen für die gesamten Benutzungsgebühren. Da zwischenzeitlich mehrere Personen, die nicht verwandt sind oder sonst in einer Beziehung zueinander stehen gemeinsam in eine Wohnung oder Unterkunft eingewiesen werden, kann keine individuelle Abrechnung der Nebenkosten erfolgen. Daher will die Verwaltung nun eine pauschale Gebühr inklusive aller Neben-, Betriebs- und Verwaltungskosten festlegen. Diese soll pro Person zwischen 272,03 Euro An der Schießmauer 6, 283,93 Euro An der Schießmauer 2b sowie 317,10 Euro in der Karlsruher Straße 2 und 318,71 Euro An der Schießmauer 1 variieren. Die Höhe der Gebühren pro Person in der jeweiligen Unterkunft bleibt immer gleich, egal ob die Unterkunft mit Obdachlosen oder Flüchtlingen voll belegt oder halbleer ist. "Die Bewohner zahlen immer den gleichen Anteil", so Bohmüller. Gebe es keine Vollbelegung, dann zahle die Stadt den Restbetrag.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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