Corona in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg fallen weitere Corona-Auflagen weg
Stuttgart (dpa/lsw) Trotz der Warnungen vor der Delta-Variante kehrt Baden-Württemberg angesichts weiter sinkender Corona-Zahlen zu einem mehr oder weniger normalen Alltag zurück. Auf breiter Front lockert die Landesregierung mit der nächsten Corona-Verordnung ab heute, 28. Juni, die Corona-Maßnahmen.
Treffen von bis zu 25 Menschen erlaubt
So dürfen sich in Regionen mit einer stabilen Inzidenz von unter zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. In den beiden höheren Stufen bis zu einer Inzidenz von 35 und 50 dürfen vier Haushalte mit höchstens 15 Personen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene zählen laut Verordnung nicht dazu. Bislang galt, dass in Kreisen mit einer anhaltenden Inzidenz unter 50 nur Treffen von bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten erlaubt sind.
Landsweite Inzidenz von 7,3
Zuletzt hatte sich die Corona-Lage stark entspannt, die Zahlen sinken seit Wochen und gingen auch am Wochenende zurück - auf eine landesweite Inzidenz von 7,3 am Samstag. Was erlaubt ist, richtet sich in der neuen Corona-Verordnung an einem Vier-Stufen-Modell aus: Stufe vier gilt bei einer Inzidenz von über 50, Stufe drei von 50 bis 35, Stufe zwei von 35 bis zehn und Stufe eins für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz unter zehn.
Neue Freiheiten in Gastronomie und Einzelhandel
Neue Freiheiten gibt es bald zum Beispiel auch in der Gastronomie, im Einzelhandel, in Hotels sowie in Schwimmbädern und in Freizeitparks, für Hochseilgärten und Bäder. Dort fallen von Montag an alle Einschränkungen weg, wenn die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche unter 35 liegt. Galerien, Museen und Bibliotheken können bei einer Inzidenz unter 35 ebenfalls wie in früheren Zeiten besucht werden. Auch der Amateur- und Freizeitsport, also auch das Tanzen, wird erleichtert: In den Inzidenzstufen eins und zwei gibt es keine Beschränkungen mehr.
Maskenpflicht bleibt erhalten
Die Maskenpflicht dagegen bleibt. Der Schutz muss auch weiterhin in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Museen, Theatern, Kinos, Arztpraxen oder öffentlichen Gebäuden ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen getragen werden.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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