Weitere Einschränkung der Besucherregelung zum Schutz der Patienten
In den RKH Kliniken gilt ab sofort die 2G-Regel

Professor Jörg Martin, Geschäftsführer der Regionale Kliniken Holding (RKH), hat die 2G-Regel mit dem Schutz "der uns anvertrauten Patienten" begründet. | Foto: archiv
  • Professor Jörg Martin, Geschäftsführer der Regionale Kliniken Holding (RKH), hat die 2G-Regel mit dem Schutz "der uns anvertrauten Patienten" begründet.
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Bretten/Bruchsal (kn) Vor einer Woche wurde in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe ausgerufen, da an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen mehr als 250 Intensivbetten landesweit mit Covid-Patienten belegt waren. Nun steuert Baden-Württemberg in schnellen Schritten auf die Alarmstufe zu, die nach Meinung von Experten voraussichtlich Anfang der nächsten Woche erreicht wird. Diese wird ausgerufen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 Intensivbetten oder mehr belegt sind. Dann gelten in vielen Bereichen die 2G-Regel und damit einhergehend weitere Einschränkungen insbesondere für nicht-geimpfte und nicht-genesene Menschen.

RKH-Kliniken setzen 2G-Regel in Kraft

Die RKH-Kliniken haben "zum Schutz ihrer Patienten das Inkrafttreten der 2G-Regel bereits ab sofort beschlossen". Das hat die Regionale Kliniken Holding, zu der auch die Brettener Rechbergklinik und die Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal gehören, in einer aktuellen Presseerklärung mitgeteilt. Besucher und sonstige Externe erhalten demnach nur noch dann Zutritt zu den Kliniken, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Wie bisher darf ein stationärer Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden. Ausgenommen von dieser Besucherregelung sind Besucher eines sterbenden Patienten, die von einem Verstorbenen Abschied nehmen möchten, Sorgeberechtigte eines kranken oder verletzten Kindes oder notwendige Begleitpersonen in der Notaufnahme.

Ausnahmen von der 2G-Regel möglich

Von der 2G-Regel ausgenommen, sind grundsätzlich Personen unter 17 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. In diesen Fällen ist dann ein negativer Antigen-Schnelltest notwendig. Ausgenommen von diesen Regelungen sind darüber hinaus Personen, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten. Andere externe Dienstleister müssen eine Immunisierung oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, nachweisen.

"Anvertraute Patienten schützen"

Selbst vollständig immunisierte Besucher werden von den RKH-Kliniken stichprobenhaft mit einem Antigen-Schnelltest getestet, so die Holding in ihrer Erklärung. „Vor dem Hintergrund der aktuell sehr stark steigenden Infektionszahlen tun wir alles, um die uns anvertrauten Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung ohnehin immungeschwächt sind, so weit wie möglich zu schützen“, begründet Professor Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer der RKH Kliniken, die vor Ausruf der Alarmstufe getroffene Entscheidung, in den RKH Kliniken die 2G-Regel in Kraft zu setzen.

Einen ausführlichen Bericht zum Corona-Status Quo in den Kliniken der Regionale Kliniken Holding (RKH) finden Sie hier.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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