Coronavirus in Baden-Württemberg
Lockerungen für Schulen in Regionen mit niedriger Inzidenz
Stuttgart (dpa/lsw) Auch die Schulen in Baden-Württemberg kehren Schritt für Schritt wieder zu so etwas wie Alltag zurück. Denn weil die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt, ist von Montag, 17. Mai, an in einigen Regionen auch wieder Präsenz im Schulunterricht möglich. Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht vor, dass Schüler bei einer Inzidenz von unter 50 in ihrem Stadt- oder Landkreis in allen Schularten wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gehen. Während das Abstandsgebot nicht mehr gilt, bleibt es bei der Test- und Maskenpflicht, wie das Kultusministerium am Samstag in Stuttgart mitteilte. Außerdem sind Tagesausflüge wieder zulässig.
Änderungen an den Schulen
Auch in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt es Lockerungen: Hier kehren die Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten zum Präsenzunterricht mit Auflagen zurück. Für alle anderen Schularten bleibt es beim Wechselunterricht - mit der Aussicht auf mehr Präsenz nach den Pfingstferien. In Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 100 findet weiterhin Wechselunterricht statt. Ab einem Wert von 165 ist selbst dieser untersagt und muss durch Fernunterricht ersetzt werden. Von allen 44 Kreisen war dies am Samstag laut Landesgesundheitsamt nur noch in Ulm (189,3), Heidenheim (174,7), Pforzheim (205,6) und dem Zollernalbkreis (217) der Fall. Unter der 50er-Marke lagen zuletzt die Kreise Breigau-Hochschwarzwald (40,2), Main-Tauber (41,5) und Emmendingen (39,7) sowie die Stadt Heidelberg (44,0).
Sportunterricht ab Inzidenz von hundert weiter untersagt
Die Regelungen gelten zum 11. Juni. Die Schulen können sie schon vor den Pfingstferien vom 25. Mai bis 5. Juni umsetzen; sie müssen dies aber wegen der noch wenigen verbleibenden Tage bis zum Ferienbeginn und des damit einhergehenden Aufwandes nicht. Für das Fach Sport ergibt sich zudem eine Neuerung: Liegt der maßgebliche Inzidenzwert unter 100, ist Unterricht im Freien sowie innerhalb des Klassenverbands möglich. An allen weiterführenden Schulen findet der fachpraktische Sportunterricht bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 darüber hinaus ausschließlich kontaktarm statt. Ab einer Inzidenz von 100 ist Sportunterricht weiterhin untersagt.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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