Nächtliches Alkoholverkaufsverbot im Südwesten wieder aufgehoben

Die Aufhebung des Alkoholverkaufsverbots nach 22 Uhr in Baden-Württemberg tritt auf Beschluss des Landtags am 8. Dezember 2017 in Kraft. Dafür können Kommunen jetzt den Konsum an öffentlichen Plätzen verbieten.

Stuttgart (dpa/lsw) Das vom Landtag beschlossene Anti-Terror-Paket und die Aufhebung des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots treten am 8. Dezember in Kraft. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Stuttgart. Damit bekommen Polizei und Verfassungsschutz neue Befugnisse an die Hand, um Terrorakte frühzeitig verhindern zu können. Teil des Paketes ist auch das Ende des seit 2010 geltenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbots im Südwesten für Supermärkte und Tankstellen. Dafür können die Kommunen aber Alkoholkonsumverbote an bestimmten Plätzen aussprechen, um nächtliche Saufgelage zu verhindern. Um das Gesamtpaket hatten Grüne und CDU lange gerungen.

Autor:

Sina Willimek aus Bretten

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