Aufhebung der Fahrverbote zum 1. März
Regierungspräsidium hebt Umweltzone in Pfinztal und Karlsruhe auf
Region (kn) Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hebt zum 1. März 2023 die teils seit 2006 bestehenden Umweltzonen in Heidelberg, Karlsruhe und Pfinztal auf. Zu diesem Zweck wurde der Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe fortgeschrieben. Das hat das RP in einer Presseerklärung mitgeteilt.
Luftqualität hat sich deutlich verbessert
Die laufenden Immissionsmessungen hätten laut RP ergeben, dass sich die Luftqualität in den Gebieten der Stadt Heidelberg und Karlsruhe sowie der Gemeinde Pfinztal deutlich verbessert hat: die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liege nun deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Ebenso würden alle anderen Luftschadstoff-Grenzwerte, wie zum Beispiel für Feinstaub, eingehalten. Dabei berücksichtigt wurde nach Angaben des Regierungspräsidiums auch ein geringeres Verkehrsaufkommen während der Covid-19 Pandemie.
"Fahrverbote in betroffenen Gebieten nicht mehr verhältnismäßig"
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hatte daher im Jahr 2021 die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gebeten, die Aufhebung der Umweltzonen zu prüfen. Aufgrund der positiven Immissionsentwicklungen kam das Regierungspräsidium Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass die Umweltzonen, die mit Fahrverboten in den betroffenen Gebieten einhergehen, nicht mehr verhältnismäßig sind. „Einige Bürgerinnen und Bürger hätten sich weitergehende Verbesserungen der Luftqualität gewünscht. Das haben uns unter anderem die zehn Stellungnahmen gezeigt, mit denen wir uns intensiv auseinandergesetzt haben. Aufgrund der derzeitigen Regelungen gibt es aber keine rechtliche Grundlage mehr, bestimmte Kraftfahrzeuge weiterhin vom Verkehr auszuschließen“, betonte Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder
Lkw-Durchfahrtverbot in Reinhold-Frank-Straße bleibt noch
Lediglich das Lkw-Durchfahrtverbot in der Karlsruher Reinhold-Frank-Straße bleibt noch bis Ende Juni 2023 bestehen, da die Stadt Karlsruhe noch prüfen muss, ob die entsprechende Beschränkung auch aus Lärmschutzgründen weiter erforderlich ist.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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