Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigt Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Bretten

Foto: Fotolia, Anton Sokolov
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Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Bretten bestätigt und damit die Anfechtung eines Brettener Bürgers zurückgewiesen. 

Bretten/Karlsruhe (swiz/pm) Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hat die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl in Bretten bestätigt und damit die Anfechtung eines Brettener Bürgers zurückgewiesen. Dies sei das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde, teilte das RP in einer Stellungnahme mit. Der Brettener Optiker Klaus-Georg Müller hatte das Ergebnis der Wahl angefochten (wir berichteten). Seinen Vorstoß zur Anfechtung hatte Müller gegenüber der Brettener Woche mit „Unregelmäßigkeiten”, die bei den Auszählungen zu unterschiedlichen Wahlergebnissen geführt hätten, begründet. Er wolle mit seinem Einspruch Transparenz schaffen und eine endgültige Klarstellung des Wahlergebnisses erreichen, so Müllers damalige Erklärung.  

Einspruch zulässig, aber unbegründet

Der Einspruch sei zwar zulässig, aber unbegründet, so das RP. Zwar liege ein Verstoß gegen eine wesentliche Vorschrift über die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses vor, da am Montag nach der Wahl, zur Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses, eine verwaltungsinterne - nicht öffentliche - Sichtung der gültigen Stimmzettel erfolgte. Diese hätte laut RP öffentlich erfolgen müssen. Die Prüfung habe jedoch ergeben, dass das Ergebnis der Wahl durch diesen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht beeinflusst werden konnte. Auch habe die Prüfung keine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung durch den Amtsinhaber ergeben. "Der Einspruch war daher zurückzuweisen", so das RP.

Entscheidung noch nicht bestandskräftig

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben werden. Die Entscheidung ist demnach noch nicht bestandskräftig.

"Bin davon ausgegangen, dass es keine Manipulationen gab"

In einer ersten Stellungnahme gegenüber der Brettener Woche/kraichgau.news zeigte sich der Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff zufrieden mit der Entscheidung des RP und betonte: "Ich bin davon ausgegangen, dass der Wahlleiter und die Bediensteten der Stadt Bretten bei dieser Wahl nicht manipuliert haben." Nun müsse man natürlich noch abwarten, ob innerhalb der Monatsfrist noch einmal vor dem Verwaltungsgericht geklagt werde. Weiterhin gelte aber, "Ich bin als gewählter Oberbürgermeister im Amt, mit allen Rechten und Pflichten", so Wolff. Auch Bürgermeister Michael Nöltner, Leiter des Wahlausschusses bei der OB-Wahl, zeigt sich angesichts der Entscheidung erleichtert. "Ich bin froh, dass endlich entschieden worden ist. Und ich nehme positiv zur Kenntnis, dass das Regierungspräsidium festgestellt hat, dass letztendlich kein wahlentscheidender Fehler vorlag", so Nöltner. Von der Rechtsaufsicht sei damit gesagt, dass die Wahl als Gesamtes rechtens ist. "Der Rechtsweg steht natürlich offen", so der Bürgermeister.

Wahlanfechter will sich mit Anwalt beraten

Überrascht zeigte sich der Brettener Optiker Klaus-Georg Müller: "Ich habe es gelesen, aber ich glaube es noch nicht." Sollten die Berichte über die Bestätigung der OB-Wahl durch das Regierungspräsidium stimmen, sei er "sehr enttäuscht", denn: "Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es Wahlbetrug gegeben hat." Wenn die Verwaltung, wie er gehört habe, angewiesen worden sei, "das Wahlergebnis dahingehend zu korrigieren, dass der Vorsprung für den Amtsinhaber etwas komfortabler wird, dann ist das für mich ein Beweis von Wahlbetrug", so Müller. Ob er nun den Klageweg beschreite, werde sich in den nächsten Tagen entscheiden, meinte der Optiker und fügte hinzu: "Darüber muss ich mich erst mit meinem Anwalt beraten."

"Eine Täuschung der Bevölkerung"

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums kann auch der bei der OB-Wahl engste Verfolger von Wolff, der Ruiter Ortstvorsteher Aaron Treut (CDU), nicht nachvollziehen.  "Ich habe diesen Einspruch zwar weder forciert, noch behindert und stehe ihm neutral gegenüber. Aber ich weiß natürlich von den Anfechtungsgründen", erklärte Treut gegenüber der Brettener Woche. Grund eins sei laut Treut, die Gemeinderatssitzung vom 30. November, also drei Tage vor der OB-Neuwahl am 3. Dezember, "bei der die Verwaltung unbedingt noch eine Bebauungsplanänderung für das Mellert-Fibron-Gelände durchsetzen wollte – mit der Begründung, dass sonst die Caritas aus ihren Neubauplänen für ein Pflegeheim aussteigen würde", so der CDU-Mann. Und weiter: "Das war für mich eine Täuschung der Bevölkerung. Denn der Verwaltung waren die Verfahrensabläufe bei einer Bebauung auch zeitlich bewusst. Es war vorauszusehen, dass die Caritas aus diesem Grund dort nicht bauen wird, was durch ihren Ausstieg letzte Woche bewiesen wurde." Dazu komme, dass im OB-Wahlkampf die Rechte der Mitbewerber auf Gegendarstellung durch die zeitliche Knappheit verletzt wurden.Grund zwei sei, dass mit der internen Auszählung durch die Verwaltung am Montagmorgen, 4. Dezember, unter Ausschluss der Öffentlichkeit einer möglichen Manipulation Tür und Tor geöffnet worden sei, so Treut. "Ich persönlich werde aber keine Klage anstrengen, denn ich akzeptiere die Entscheidung der Wähler", betonte Treut abschließend.

Alles über die Brettener OB-Wahl auf unserer Themenseite OB-Wahl Bretten

Foto: Fotolia, Anton Sokolov
Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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