Einspruch gegen Wahlergebnis: Brettener ficht OB-Wahl an

Muss die Wahl in Bretten eventuell wiederholt werden? Ein Brettener Bürger ficht das Wahlergebnis an. | Foto: Fotolia/Anton Sokolov
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Mit dem hauchdünnen Vorsprung von nur zwölf Stimmen vor seinem Mitbewerber Aaron Treut hat Martin Wolff die Oberbürgermeister-Wahl in Bretten für sich entschieden. Doch das Drama OB-Wahl hat seinen letzten Akt offenbar noch nicht erlebt. Der Brettener Optiker Klaus-Georg Müller wird das Wahlergebnis anfechten.

Bretten (swiz) Bretten Mit dem hauchdünnen Vorsprung von nur zwölf Stimmen vor seinem Mitbewerber Aaron Treut hat Martin Wolff die Oberbürgermeister-Wahl in Bretten für sich entschieden. Diesem Ergebnis waren zwei Urnengänge sowie eine erneute Auszählung aller Stimmen durch den Gemeindewahlausschuss vorausgegangen, da beim Überprüfen der Stimmzettelstapel der Kandidaten Wolff, Treut und Andreas Leiling einige falsch zugeordnete Stimmzettel entdeckt worden waren. Doch das Drama OB-Wahl hat seinen letzten Akt offenbar noch nicht erlebt. Der Brettener Optiker Klaus-Georg Müller wird das Wahlergebnis anfechten und den Einspruch am heutigen Mittwoch von seinem Rechtsanwalt, dem ehemaligen Pforzheimer Oberbürgermeister Joachim Becker, fristgerecht beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde einreichen lassen.

100 Unterschriften sind gesammelt

Damit der Einspruch gültig wird, hat Müller 100 Unterschriften von Brettener Wahlberechtigten benötigt. Diese habe er inzwischen beisammen, so Müller gegenüber der Brettener Woche. Seinen Vorstoß zur Anfechtung der Wahl begründet Müller mit „Unregelmäßigkeiten”, die bei den Auszählungen zu unterschiedlichen Wahlergebnissen geführt hätten. Er wolle mit seinem Einspruch Transparenz schaffen und eine endgültige Klarstellung des Wahlergebnisses erreichen. Unbestätigten Aussagen zufolge, soll auch die Themenansetzung in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Wahl am 30. November Teil der Wahl-Anfechtung sein.

„Unser Ziel ist es, zeitnah zu entscheiden“

„Wenn ein Einspruch beim Regierungspräsidium erhoben wird und dieser zulässig ist, prüfen wir den Sachverhalt, holen gegebenenfalls für die Prüfung erforderliche Stellungnahmen ein und treffen dann unsere Entscheidung“, erklärt Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die weitere Vorgehensweise. Eine Frist, bis wann über den Einspruch zu entscheiden ist, gebe es nicht. „Unser Ziel ist es, zeitnah zu entscheiden“, so Herzel. Sollte das Ergebnis der OB-Wahl tatsächlich für ungültig erklärt werden, müsste es laut dem Kommunalwahlgesetz Neuwahlen geben.

Verwirrung wegen Veröffentlichungen im Amtsblatt

Für Verwirrung hatte bei einigen Lesern der Brettener Woche auch die Verkündung des amtlichen Wahlergebnisses im Amtsblatt vom 6. Dezember, gesorgt. Dort habe es laut Michael Nöltner, Bürgermeister und Leiter des Gemeindewahlausschusses, im Artikel „Wahl-Krimi sorgt für aufregende Stunden“ in der Tat einen „redaktionellen Fehler gegeben“ (Anm. d. Red.: Für den Inhalt des Amtsblattes zeichnet die Stadt Bretten verantwortlich). So sei der Satz „47 Stimmzettel waren ungültig und 11.579 gültig“ so nicht richtig. Vielmehr müsse es heißen: „47 Stimmzettel waren ungültig und 11.532 gültig“. Darüber hinaus hätte man laut Nöltner bei der Grafik „Ergebnisse der Oberbürgermeister-Wahl 3.12.17“ besser noch einen Hinweis eingefügt, dass bei der Aufstellung über die Ergebnisse der Stadtteile, die Stimmen, die per Briefwahl abgegeben wurden, nicht mit aufgeführt sind, da diese den einzelnen Stadtteilen nicht zugeordnet werden können.

Alles über die Brettener OB-Wahl auf unserer Themenseite OB-Wahl Bretten

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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