Mund-Nasen-Schutz
Richtiger Gebrauch minimiert Ansteckungsrisiko

Region (enz) Ab dem kommenden Montag, 27. April, gilt für den Einkauf und den ÖPNV nun auch in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. „Dafür braucht es keine teuren, professionellen Masken“, erklärt Dr. Brigitte Joggerst, Leiterin des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Enzkreis, sogenannte "Community-Masken" reichen dafür völlig aus. Denn unstrittig sei, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) auch in Form einer reinen textilen Barriere durchaus einen positiven Effekt hat.

„Unterstützen sichtbar das Bewusstsein für 'social distancing'“

Joggerst verweist dazu auf die Einschätzung des Bundesamtes für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM), auf das sich auch das Robert-Koch-Institut bezieht. Demnach können geeignete Masken durchaus dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchen-Auswurfs zu reduzieren. „Tröpfchen, die man beispielsweise beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, werden dadurch abgefangen. Damit verringert sich das Risiko, eine andere Person anzustecken“, erklärt sie. „Auf diese Weise können die Masken bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten", ist die Ärztin sicher. Laut Dr. Joggerst hätten MNS im Übrigen noch einen weiteren positiven Effekt: „Sie unterstützen sichtbar das Bewusstsein für 'social distancing' sowie den gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen.“

„Unterstützen sichtbar das Bewusstsein für 'social distancing'“

Für die optimale Wirksamkeit ist es jedoch wichtig, dass ein MNS oder die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt sitzt, also eng anliegend getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt wird, betont die Expertin. Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen finden sich unter www.bfarm.de. Belege dafür, dass ein MNS oder eine Mund-Nasen-Bedeckung den Träger selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt, gäbe es allerdings nicht. Aus diesem Grund hält es Joggerst für unumgänglich, weiterhin die empfohlene Abstandsregel von mindestens anderthalb Metern einzuhalten. „Auf keinen Fall sollte das Tragen eines MNS oder einer Mund-Nasen-Bedeckung dazu führen, dass wir auf die Abstandsregel oder gar auf die Husten- und Niesregeln nicht mehr achten und die Händehygiene vernachlässigen“, warnt die Leiterin des Gesundheitsamtes.

Expertin hält nichts von Handschuhen

Vor allem letzteres sei enorm wichtig. Derzeit beobachte sie, dass zunehmend Menschen beispielsweise mit Handschuhen einkaufen. Davon hält die Expertin jedoch nichts: „Ob man sich nun mit der bloßen oder mit einer behandschuhten Hand ins Gesicht fasst und sich dabei ansteckt, macht keinen Unterschied“, warnt sie. Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit respiratorischen Erregern zu schützen, seien eine gute Händehygiene, das Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten eindeutig die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen. „Davor schützt ein Handschuh – egal aus welchem Material – in keiner Weise“, macht Dr. Joggerst deutlich.

Betroffene bereits mit leichten Symptomen ansteckend

Und noch ein Aspekt spricht für das Tragen eines MNS: Längst nicht jeder, der mit SARS-CoV-2 infiziert ist, bemerkt das auch, sondern führt Symptome wie Husten- und Niesreiz jetzt im Frühling eventuell auch auf eine bestehende Pollenallergie zurück. In der Regel sind Betroffene jedoch bereits mit leichten Symptomen ansteckend. Manche Infizierte erkranken gar nicht, könnten den Erreger aber trotzdem ausscheiden. In diesen Fällen kann das vorsorgliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern, insbesondere in öffentlichen Räumen, in denen der Sicherheitsabstand nur schwer eingehalten werden kann, wie eben zum Beispiel in Busse und Bahnen und beim Einkauf.

Betroffene bereits mit leichten Symptomen ansteckend

Wer sich eine Maske selbst nähen möchte, sollte folgendes beachten: Feste, dicht gewebte Stoffe sind zu bevorzugen. Sie sollten mindestens bei 60 Grad Celsius, besser bei 95 Grad Celsius Grad waschbar sein. Nach dem Abnehmen kurze Zeit in Beuteln luftdicht aufbewahren oder sofort waschen. Praktische Hinweise dazu finden sich im Video der Landesregierung unter www.baden-wuerttemberg.de. Nähanleitungen finden sich auch unter www.sueddeutsche.de oder www.swrfernsehen.de.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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