Anträge ab 21. Juni möglich
Schwimmkurse werden vom Land bezuschusst

Foto: swiz

Region (kn) Durch die Corona-bedingte Schließung der Schwimm- und Hallenbäder hat sich der Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht, teilt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg mit. Nach Schätzungen der Schwimmverbände im Land hätten etwa 100.000 Kinder seit dem Beginn der Corona-Pandemie nicht oder nicht sicher schwimmen gelernt. Alle Anbieter führten lange Wartelisten für Anfängerschwimmkurse. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport habe daher gemeinsam mit den beiden Schwimmverbänden sowie DLRG-Landesverbänden in Baden-Württemberg ein „Corona-bedingtes Sofortprogramm zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit“ initiiert. Durch dieses befristete Programm soll dem erhöhten Bedarf Rechnung getragen werden, das Programmvolumen beträgt 900.000 Euro.

Anträge ab 21. Juni möglich

„Auch unsere Kleinsten durften aufgrund der Pandemie lange nicht in die Bäder. Deshalb war es für viele schlicht nicht möglich, sicher Schwimmen zu lernen oder sich gut ans Wasser zu gewöhnen“, sagt Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport. Dabei gehöre Schwimmen zu den Grundfertigkeiten eines jeden Kindes. Anträge zur Teilnahme am Sofortprogramm könnten von Schwimmvereinen, DLRG-Ortsgruppen sowie privaten Anbietern mit Sitz in Baden-Württemberg gestellt werden. Die Umsetzung des Programms erfolge über eine ARGE der DLRG-Landesverbände und der beiden baden-württembergischen Schwimmverbände. Dadurch werde gewährleistet, dass alle Anbieter von Schwimmkursen zu denselben Bedingungen bezuschusst würden. Anträge könnten ab 21. Juni ausschließlich über das Internetportal www.sofortprogrammschwimmenbw.de gestellt werden. Dieses sei für die Antragstellung ab dem 21. Juni bis zum 30. November 2021 freigeschaltet. Eine rückwirkende Bezuschussung bereits angelaufener Kurse sei hingegen nicht möglich. Die Laufzeit der Schwimmkurse müsse bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Bezuschussung von maximal 400 Euro pro Kurs

Gefördert würden Anfängerkurse mit einer Gruppengröße von mindestens sechs bis maximal elf Kindern bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahren. Der Gesamtumfang eines Schwimmkurses müsse mindestens 600 Minuten betragen. Die Qualität der Kurse sei dabei eine wichtige Voraussetzung. Daher könnten nur Schwimmlehrkräfte mit anerkannter Qualifikation im Bereich Schwimmausbildung die Kurse leiten. Zudem müssten diese inhaltlich die Niveaustufen 1 und 2 (Wassergewöhnung und Grundfertigkeiten des Schwimmens) der „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ abbilden. Jeder Kurs werde pauschal mit 200 Euro bezuschusst. Sollte ein Schwimmkurs nur durch die Anmietung von Schwimmflächen umsetzbar sein, könnten diese Kosten zusätzlich mit bis zu 200 Euro pro Kurs bezuschusst werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die Elternbeiträge stabil blieben. Die maximale Fördersumme beträge somit 400 Euro pro Kurs. Bei der Durchführung der Schwimmkurse seien die Maßgaben der jeweils gültigen Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung Bäder und Saunen einzuhalten. Das Kultusministerium habe in einem Schreiben an die Kommunalen Landesverbände daher dafür geworben, dass die Kommunen ihre Bäder auch in den Ferien für zusätzliche Anfängerschwimmkurse offenhielten.

Die „Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule“ können unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2017/2017_02_16-Schulsport.pdf eingesehen werden. Zusätzliche Infos zum Programm könnten unter www.sofortprogrammschwimmenbw.de abgerufen werden. Eine Antragsstellung sei erst ab 21. Juni 2021 und nur bis zum 30. November 2021 möglich. Das Portal wird deswegen erst ab dem 21. Juni freigeschalten.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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