Wer ein Wirbeltier tötet, begeht Straftat
Tierschutzbeauftragte warnt vor Giftködern aus Onlinehandel
Stuttgart (dpa/lsw) Die Landestierschutzbeauftragte warnt davor, Giftköder aus dem Internet zu kaufen und auszulegen. «Bedauerlicherweise wird die Herstellung und der Verkauf tierschutzwidriger Produkte immer noch als zulässig angesehen. Ebenso ist der Erwerb dieser Produkte nicht ausdrücklich verboten, was dem Käufer die Legalität der Anwendung suggeriert», teilte Julia Stubenbord am Dienstag mit. Giftköder gefährdeten die heimische Tierwelt und ihre Anwendung verstoße gegen das Tierschutzgesetz.
Tiere unter Artenschutz sind betroffen
Die beim Agrarministerium angesiedelte Stabsstelle für Tierschutz erreichten Hinweise auf eine US-Firma, die über einen Onlinehandel in Deutschland unter anderem Giftköder vertreibt. Viele Produkte würden damit angepriesen, eine tödliche Wirkung zu haben und beispielsweise gegen Füchse, Wildschweine und Kaninchen, aber auch gegen Eichhörnchen, Eidechsen und Schlangen angewendet werden zu können - also Tiere, die teils unter das Jagdrecht fallen, unter Artenschutz stehen oder vom Aussterben bedroht sind.
Bei verdächtigen Ködern die Polizei informieren
Das Tierschutzgesetz verbietet aber, Giftstoffe auszulegen. Wer das dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit - wer ein Wirbeltier tötet, sogar eine Straftat. Lediglich sogenannte Schädlinge wie Ratten dürfen von Privatpersonen im eigenen häuslichen Bereich mit Gift getötet werden.
Seit einigen Tagen seien den Angaben nach einige der tödlichen Produkte von der Homepage der US-Firma entfernt worden. Die Stabsstelle rät aber dazu, bei verdächtigen Ködern die Polizei zu informieren. Gegebenenfalls wird der Köder dann zur Untersuchung an ein Untersuchungslabor geschickt.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.