VBU erneuert Kritik an Steuererhöhungen
VBU zweifelt an Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des Gemeinderats

Bretten (swiz) Die Diskussion zwischen der Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) und dem Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff im Hinblick auf den Haushalt 2022 der Stadt sowie auf die beschlossene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer hat neue Nahrung bekommen. So hat die VBU auf eine ausführliche Entgegnung Wolffs zu den von der VBU geäußerten Kritikpunkten (wir berichteten) mit neuerlicher Kritik reagiert. So weise man unter anderem die Behauptung des OB zurück, die Kritik der VBU sei "ein offensichtlicher und plumper Versuch, über diese Schiene Sand ins Getriebe zu bringen". Vielmehr habe man satzungsgemäß die Interessen der Mitgliedsfirmen und "ganz gewiss auch vieler Grundstückseigentümer, Pächter und Mieter wahrgenommen". Und weiter: "Wir lassen uns bei der Wahrnehmung unserer satzungsgemäßen Aufgaben durch niemand, auch nicht durch die Stadtverwaltung, einengen", so die VBU.

Kritik an Erhöhung der Steuerhebesätze

Grundsätzlich kritisiert die VBU nach eigenen Angaben den Ablauf der Entscheidungen zur Erhöhung der Steuerhebesätze. So sei beim Eckwertebeschluss zum Haushalt 2022 im September 2021 keine Rede von einer Erhöhung der Hebesätze gewesen, trotz eines Haushaltsminus von 4,2 Millionen Euro. Danach habe es dann am 14. Dezember 2021 die Ablehnung des Antrags auf Erhöhung der Hebesätze durch den Gemeinderat gegeben. "Gewerbesteuerzahler, Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter und auch die VBU konnten danach darauf vertrauen, dass nach der mehrheitlichen Ablehnung des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung am 14. Dezember die Steuerhebesätze 2022 definitiv nicht erhöht werden. Keinesfalls mussten sie sich zur Abwehr von Steuererhöhungen noch an die Stadtverwaltung wenden", heißt es in der Mitteilung der VBU, die von der Vorsitzenden Marion Klemm und ihrem Stellvertreter Paul Metzger unterzeichnet ist.

Nicht im Einklang mit der Gemeindeordnung?

In der Folge, so die VBU, habe OB Wolff "diesen Beschluss negiert und rund sechs Wochen später, während der öffentlichen Haushaltsklausur und damit ohne konkrete öffentliche Bekanntgabe Ihrer Steuererhöhungspläne über die von der Verwaltung gewünschten Steuererhöhungen erneut abstimmen lassen". Dieses Vorgehen dürfte "nicht unbedingt im Einklang mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Gemeindeordnung stehen".

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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