Mutter beklagt sich in Bretten über fehlende Quarantäne-Informationen für ihren Sohn
Verwirrung um Quarantänepflicht

Bretten (swiz) Für Stefanie Sturm begann der vergangene Freitagnachmittag mit einer alarmierenden Nachricht. Von der Schule ihres Sohnes wurde die Mutter per E-Mail benachrichtigt, dass der achtjährige Sohn Kontakt zu einer positiv getesteten Mitschülerin hatte und „wir bitte den Kinderarzt kontaktieren sollten, um einen Coronatest durchführen zu lassen“, erinnert sich Sturm im Gespräch mit der Brettener Woche. Diesen habe sie dann noch am selben Abend beim Kinderarzt veranlasst. Im Gespräch mit dem Arzt sei ihr dann mitgeteilt worden, dass ihr Sohn nun in Quarantäne bleiben müsse, bis das Testergebnis vorliege. Am nächsten Morgen rief die Mutter daher noch einmal beim Arzt an, um eine Krankmeldung für sich selbst zu bekommen, „da ich mein Kind in dieser Zeit ja betreuen muss.“ Von der Praxis wurde ihr allerdings mitgeteilt, Sturm solle sich an das Brettener Ordnungsamt wenden, „die würden mir eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen.“

Arzt darf keine Quarantäne anordnen

Doch der Anruf beim Amt stellte sich als unnütz heraus. „Dort wurde mir erklärt, dass mein Sohn nicht in Quarantäne sei und der Arzt das gar nicht anordnen dürfe.“ Vielmehr bekomme das Ordnungsamt vom Gesundheitsamt Bescheid und würde daraufhin dann die Kinder in Quarantäne setzen. „Ich habe der Dame dann gesagt, dass so etwas doch unverantwortlich ist. Ich könnte meinen Sohn also zum Fußballtraining schicken oder ihn sich verabreden lassen.“ Auch im Büro des Brettener Oberbürgermeisters blitzte Sturm nach eigenem Bekunden ab. „Dort wurde mir von einer Dame geraten, ich könne ja zu meinem Hausarzt gehen und mich krankschreiben lassen.“ Daraufhin habe sie entgegnet, wie dies denn funktionieren solle? „Krankschreiben, weil die Ämter eine Familie nicht unterstützen, die andere vor dem Coronavirus schützen will? Das geht, denke ich, nicht“, so Sturm. Ihr Fazit des Erlebten fällt dementsprechend aus: „Hätten wir uns so unverantwortlich verhalten, wie das Amt es empfohlen hat, hätte das bei einem positiven Test schlimme Folgen für einige Mitmenschen haben können.“

"Es ist in diesem Fall nichts schiefgelaufen"

Im Gespräch mit der Brettener Woche nimmt der Leiter des Brettener Ordnungsamts, Simon Bolg, Stellung zu den Vorwürfen und betont: „Aus unserer Sicht ist in diesem Fall nichts schiefgelaufen, denn man muss wissen, eine solche Bescheinigung für den Arbeitgeber gibt es im Ordnungsamt überhaupt nicht.“ Darüber hinaus sei für den Erlass einer Anordnung zur häuslichen Quarantäne zwar letzten Endes in der Tat das Ordnungsamt zuständig. Diese Maßnahmen wiederum erfolgten aber nur auf Empfehlung des Gesundheitsamtes, so Bolg weiter. Ärzte seien indes „nicht berechtigt, solche behördlichen Anordnungen auszusprechen. Vielmehr obliegt es den Ärzten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, wenn die medizinischen Indikationen für so etwas vorliegen“, betont der Amtsleiter. Und weiter: „Außerdem können Ärzte eine Bescheinigung zur notwendigen Betreuung eines erkrankten Kindes ausstellen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.“

Gesundheitsamt ist oberste Instanz

Darüber hinaus sei es wichtig zu wissen, so Bolg, dass eine Veranlassung zu einem Corona-Test ausschließlich über Ärzte und das Gesundheitsamt erfolge. Das Ordnungsamt habe daher auch keine Kenntnis, wer wann und weshalb getestet wurde und erhalte auch keine Nachricht davon, wem zum Beispiel ein Testangebot als Kontaktperson durch das Gesundheitsamt unterbreitet worden sei. „Uns werden lediglich diejenigen Personen durch das Gesundheitsamt benannt, die positiv getestet wurden, beziehungsweise diejenigen, die im Rahmen der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie Eins festgestellt wurden, damit diesen Personen häusliche Quarantäne durch das Ordnungsamt angeordnet werden kann“, erklärt Bolg weiter.

Gesundheitsamt überlastet?

Leider erreichten das Ordnungsamt in den letzten Tagen vermehrt solche Anfragen verunsicherter Bürgerinnern und Bürger. „Dem Ordnungsamt wird berichtet, dass die Bürger tagelang ohne Erfolg versucht hätten, das Gesundheitsamt zu erreichen, um die richtige Verhaltensweise in Erfahrung zu bringen.“ Denn schlussendlich obliege es dem Gesundheitsamt die Bürger zu beraten, welche Maßnahmen in den individuellen Fällen erforderlich seien, sagt Bolg. „Wenn beispielsweise ein Familienmitglied Kontaktperson der Kategorie Eins ist, die anderen Familienmitglieder jedoch keinen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten, können diese weiterhin zur Arbeit, in die Schule oder in die Kita. Sofern das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne für erforderlich hält, ergeht eine Empfehlung an das Ordnungsamt, welches zeitnah die entsprechende verwaltungsrechtliche Anordnung erlässt.“

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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