Brettener Grünen-Fraktion kritisiert Rodung
"Vollendete Tatsachen durch überfallartiges Vorgehen" in Gölshausen

Große Obstbäume wurden für die Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen gefällt.  | Foto: NABU/Enssle
  • Große Obstbäume wurden für die Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen gefällt.
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Bretten (ger) Die Brettener Gemeinderatsfraktion der Grünen hat sich nun in der Sache der gerodeten Streuobstbäume im Zuge der Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen VII (wir berichteten) zu Wort gemeldet. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Genehmigung der Rodung durch das Landratsamt (LRA) Karlsruhe bereits für rechtswidrig erklärt. Fraktionssprecher Otto Mansdörfer wirft der Stadt in einem an Oberbürgermeister Martin Wolff adressierten Brief vor, „durch ein überfallartiges Vorgehen vollendete Tatsachen“ geschaffen zu haben. Von den 40 Streuobstbäumen steht tatsächlich nur noch einer. Die grundlegende Verantwortung für den Vorfall liege zwar beim Landratsamt, „das Ansinnen ging jedoch von Bretten aus“.

"Zugestimmt, im Vertrauen darauf, dass sich Stadt gesetzeskonform verhält"

Die Grünen-Fraktion habe der letzten Erweiterung des Industriegebiets „nach Abwägung aller Alternativen mit erheblichen Bedenken“ zwar zugestimmt, „aber immer im Vertrauen darauf, dass die Stadt Bretten sich gesetzeskonform verhält.“ Die Grünen hätten mehrfach ein zeitliches Vorziehen des naturschutzrechtlichen Ausgleichs gefordert. Auch so genannte CEF-Maßnahmen – das sind Maßnahmen, die Lebensräume für geschützte Arten in direkter Nachbarschaft ersetzen sollen, beispielsweise durch das Aufhängen von Nistkästen – seien nicht erfolgt sowie ortsnahe Ausgleichsmaßnahmen des Ortschaftsrats Gölshausen abgelehnt worden.

Gemeinderat wurde nicht auf veränderte Rechtslage aufmerksam gemacht

Die Grünen-Fraktion verweist in ihrem Schreiben auch darauf, dass Streuobstbestände nach dem neuen Paragraphen 33a im Landesnaturschutzgesetz seit 31. Juli 2020 unter besonderem Schutz stünden, und der Gemeinderat den Bebauungsplan für die Erweiterung erst im Januar 2022 beschlossen habe. Daher stimme die Behauptung des OB im Interview mit dieser Zeitung nicht, dass die Naturschutzverbände erst „auf den letzten Metern mit ihrer Kritik um die Ecke gekommen“ seien, schließlich handle es sich um eine veränderte Rechtslage, die „die Stadt ihrerseits … für das Bebauungsverfahren … hätte beachten müssen.“ Daher frage die Fraktion, warum die Stadt in diesen eineinhalb Jahren den Gemeinderat nicht auf die veränderte Rechtslage aufmerksam gemacht und auf mögliche Konsequenzen für Gölshausen VII hingewiesen habe.

Erschließung liegt auf Eis

Ferner möchte die Fraktion genau wissen, für welchen Termin die Arbeiten mit der Rodungsfirma vereinbart und wann der Antrag auf Sofortvollzug der Rodung beim LRA gestellt wurden. Sie vermutet, dass die Rodungsfirma bereits beauftragt war und damit „bewusst eine Art Überrumpelungsmanöver gegenüber den Naturschutzverbänden in Bretten geplant“ war, mit dem Ziel, die neue „Gesetzeslage im Zusammenspiel mit dem LRA zu unterlaufen.“ Das LRA habe den Sofortvollzug der Stadt Bretten sofort mitgeteilt, dem NABU dies aber über den langen Postweg zukommen lassen.
Weiter fragt Otto Mansdörfer im Namen der Grünen-Fraktion, wie die Stadt vor dem Hintergrund der Rodung künftig mit den Naturschutzverbänden, mit denen sie bisher einen sehr harmonischen Umgang pflegte, umzugehen gedenke. Zuletzt weist er in dem Brief darauf hin, dass die Gerichte über den weiteren Fortgang in der Sache entscheiden werden und die Erschließung der Erweiterung so lange auf Eis liegen werde, „wenn nicht sogar in der jetzigen Form unmöglich werden.“

Mehr zur Rodung der Streuobstwiese lesen Sie auf unserer Themenseite.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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