Betriebsrenten gegen Altersarmut
Mit Geld vom Chef können Geringverdiener effektiv Altersvorsorge betreiben
(djd). Menschen mit niedrigen Einkommen sollen besser vor Altersarmut geschützt werden, darin sind sich Politik und Gesellschaft einig. Bislang hatten Geringverdiener im Alter meist nur die gesetzliche Rente - und kaum Alternativen in der Altersvorsorge. Das hat sich mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert. Der Gesetzgeber hat damit Anreize geschaffen, die es auch für Geringverdiener attraktiv machen, eine Betriebsrente abzuschließen. Sie ist eine Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Rente, bei der die Arbeitnehmer von ihrem Chef unterstützt werden.
Mit dem Geld vom Chef sparen
Das staatliche Förderprogramm zugunsten von Geringverdienern fördert Arbeitgeber, wenn diese für ihre Mitarbeiter im unteren Lohnbereich mit einem Monatseinkommen bis zu 2.200 Euro brutto Beiträge in eine Betriebsrente einzahlen. Dies müssen mindestens 240 und können maximal 480 Euro im Jahr sein. Dafür erhält der Arbeitgeber eine staatliche Förderung in Höhe von 30 Prozent auf den geleisteten Beitrag. Dieser Zuschuss wird einfach mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet. Der Arbeitnehmer muss nichts einzahlen.
In diesem Zusammenhang wurde etwa von der Signal Iduna die neue "Betriebsrente+" speziell für die neue Geringverdienerförderung entwickelt. Die Betriebsrente erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für den neuen Förderbetrag. Das Rentenprodukt ist einfach, transparent und kostengünstig. Es verbindet durch die Anlage in kostengünstige Fonds eine Beitragsgarantie mit Renditechancen. Da diese Betriebsrente eine Mindestleistung garantiert, gilt sie als besonders sicher.
Das Vertragsguthaben kann durch Erträge erhöht werden, die mit den Fonds erwirtschaftet werden, die wiederum in die Sparbeiträge fließen. Bevor die Rentenzeit beginnt, kann der Sparer wählen, ob er sich das Guthaben als Rente auszahlen lässt oder das Geld in einer Summe nimmt. Mehr Informationen zur Betriebsrente für Geringverdiener gibt es unter www.die-neue-bav.de.
Gesetzgeber hat Nachteil erkannt und beseitigt
Für Bezieher niedriger Einkommen lohnte sich bislang eine Betriebsrente kaum, weil diese im Alter auf die Grundsicherung angerechnet wurde. Wer ein wenig Geld in einer Betriebsrente oder anderen Vorsorgeformen angespart hatte, erhielt oft nicht mehr die gesetzliche Grundsicherung. Er hatte also im Alter unter Umständen nicht mehr Rente zur Verfügung, als jemand, der nicht vorgesorgt hatte. Das hat der Gesetzgeber erkannt und geändert. Jetzt gibt es einen Freibetrag für die Anrechnung von betrieblichen Renten, Riester- und Basisrenten: Etwa 200 Euro bleiben anrechnungsfrei. Damit kann sich eine Betriebsrente für Menschen mit geringerem Einkommen erstmals effektiv lohnen.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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