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Absicherung schützt vor Schadensansprüchen
Das sichere Garagentor

Foto: Novoferm/akz-o
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(akz-o) Im Alltag ist es schnell passiert: Man passt einen Moment nicht auf, ein anderer kommt zu Schaden. In der Regel mindern entsprechende Haftpflichtversicherungen das Risiko. Doch wie verhält es sich zum Beispiel bei Garagentoren, die mit einem elektrischen Antrieb versehen sind, aber nicht mehr einwandfrei funktionieren? Was passiert, wenn zum Beispiel das Tor aus dem Haus heraus geschlossen wird, ohne darauf zu achten, ob jemand vor der Garage steht und der Antrieb nicht mit einer modernen Lichtschranke versehen ist? Der Industrieverband Tore Türen Zargen weist darauf hin, dass jeder Betreiber rechtlich verpflichtet ist, die Toranlage – ob im privaten oder gewerblichen Bereich – in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Im Schadensfall muss er mit zivilrechtlichen Folgen rechnen. Eine regelmäßige Wartung dagegen garantiert den sicheren Betrieb.

Wartungspflichten für Garagentore 

Grundsätzlich ist der Betreiber, also in der Regel der Hausbesitzer, verantwortlich dafür, dass die Anlage in einem mängelfreien Zustand ist. Dies gilt auch für ältere Tore, es gibt keinen Bestandsschutz, der den Immobilienbesitzer aus der Haftung entlässt. Moderne Torantriebe, zum Beispiel von Novoferm, verbinden dabei das Angenehme mit dem Nützlichen: Öffnen und Schließen auf Knopfdruck, bei Regen oder Kälte nicht aussteigen, um das Tor von Hand zu bedienen, die Torbeleuchtung mit dem Handsender einschalten und das alles mit geprüfter Sicherheit. Hausbesitzer erledigen mit der regelmäßigen Wartung und Modernisierung des Garagentors übrigens gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Diese bringt Sicherheit vor Haftungsfragen, aber auch Einbruchsschutz durch die Aufschubsicherung moderner Antriebe.
„Im gewerblichen Bereich sind die regelmäßige Wartung und Prüfung einmal im Jahr Pflicht. In Abwesenheit einer konkreten Prüfpflicht für privat genutzte Garagentore kann man davon ausgehen, dass im Schadensfall gesetzliche Regelungen aus dem gewerblichen Bereich angewendet werden können“, weiß auch André Weyer, Produktmanager bei Novoferm. Seiner Meinung nach fehlt es hier noch an Rechtssicherheit. „Man sollte bedenken, dass ein Garagentor mit Antrieb als Maschine betrachtet wird. Im Zweifelsfall riskiert der Betreiber, dass Versicherungen die Haftung eben nicht übernehmen und der Garagenbesitzer auf seinen Kosten sitzen bleibt.“ Einen schnellen Überblick über aktuelle Torantriebe und die Möglichkeiten, ein Tor zu modernisieren, gibt es im Internet unter www.novoferm.de

Foto: Novoferm/akz-o
Foto: Novoferm/akz-o
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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