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Geldwertes Wissen für Eigentümer
Förderungen und Fristen 2020 im Überblick

Wer Fördermöglichkeiten und Fristen kennt, kann beim Hausbau viel sparen. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall/akz-o
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  • Wer Fördermöglichkeiten und Fristen kennt, kann beim Hausbau viel sparen. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall/akz-o
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(akz-o) Handeln oder abwarten – das ist eine Frage, die über viel Geld entscheiden kann, gerade wenn es um die Immobilie geht. Ralf Oberländer, Finanzexperte der Bausparkasse Schwäbisch Hall, gibt einen Überblick über wichtige Regelungen für Immobilieneigentümer und Bauherren.

Baukindergeld nur noch bis Jahresende 

Bauwillige Familien sollten schnell zugreifen: Denn zum Jahresende läuft das Baukindergeld aus. Wer bis dahin einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschreibt oder die Baugenehmigung erhält, bekommt für jedes im Haushalt lebende Kind zehn Jahre lang jeweils 1.200 Euro vom Staat. Bei einer Familie mit zwei Kindern ist das ein Zuschuss von immerhin 24.000 Euro. Voraussetzung: Es handelt sich um die erste selbstbezogene Immobilie und das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt mit einem Kind nicht über 90.000 Euro.

Satte Förderungen für klimafreundliches Heizen 

Klimaschutz in der eigenen Immobilie lohnt sich jetzt noch mehr: Wer seine Ölheizung durch eine mit regenerativen Energien betriebene Anlage ersetzt, kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Kosten beantragen. Der Staat unterstützt aber nicht nur Modernisierer – auch Bauherren werden belohnt, wenn sie in einen Neubau zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage integrieren. Ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der Kosten ist möglich. Wichtig: Die Förderungen müssen immer vor Durchführung der Maßnahmen beantragt werden. Lohnenswert ist der Umstieg übrigens nicht nur wegen der Förderung. Denn: Fossile Brennstoffe werden mit dem Klimapaket der Bundesregierung ab 2021 teurer. Für einen 150-Quadratmeter-Haushalt mit Ölheizung verteuert sich die Gesamtrechnung laut Verbraucherzentrale bis 2025 um rund 1.200 Euro. Extra-Tipp: Die Pflicht zum Austausch gilt für Heizungsoldies sowieso. Bis Jahresende müssen über 30 Jahre alte Heizkessel raus – das allerdings ohne Prämie (mehr unter: www.schwaebisch-hall.de).

Energetische Sanierung jetzt mit Steuerbonus

Für Modernisierer attraktiv ist seit Jahresbeginn auch der neue Steuerbonus für Einzelmaßnahmen einer energetischen Modernisierung. Wer den Austausch der Fenster, den Einbau moderner Lüftungsanlagen oder die Dämmung der Außenwände nicht über Zuschüsse oder Förderkredite, sondern aus Eigenmitteln finanziert, kann die Investitionen jetzt drei Jahre steuerlich absetzen. Insgesamt gibt es einen Steuerbonus von maximal 40.000 Euro.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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