Leistungen absichern
(spp-o) Im Familien- oder Freundeskreis Geld verliehen und jetzt erhält man nur eine Teilsumme zurück? Den Nachbarn bei der Renovierung geholfen und eigentlich war eine Gegenleistung vereinbart, nun wird aber der Arbeitsaufwand bezweifelt? Wenn es zum Streit kommt, ist eine zivilrechtlich gültige Dokumentation der erbrachten Leistung notwendig, um alle Zweifel auszuräumen und im schlimmsten Fall sogar für eine Klage gerüstet zu sein. Aber: Im Privatbereich werden meistens keine komplizierten Vertragswerke aufgesetzt, denn es soll ja eigentlich um eine schnelle, unkomplizierte Hilfe gehen. Das muss auch nicht sein – schon mit einem normalen Quittungsformular ist eine rechtliche Absicherung gewährleistet.
Mit einem anerkannten Quittungsformular, wie vom Quittungsblock-Erfinder und Formularexperten Avery Zweckform, sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. Vorgedruckte Felder helfen dabei, keine notwendigen Angaben zu vergessen, und die korrekt ausgefüllten Quittungsformulare werden rechtlich anerkannt.
Eine Quittung bestätigt den Empfang einer erbrachten Leistung, aber sie kann auch mühelos in eine Kleinbetragsrechnung bis zu einer Höhe von 250 Euro umgewandelt werden. Das ergibt dann Sinn, wenn ein Beleg für das Finanzamt erforderlich ist. Folgende Angaben müssen in diesem Fall zusätzlich auf der Quittung ergänzt werden:
• Name und Anschrift des Leistungserbringers
• Menge und Art der Leistung
• Der Rechnungsbetrag inklusive Ausweisung der geltenden Steuer
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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